Stadtnachricht
Vereinsförderzuschüsse rechtzeitig beantragen
Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinie erinnern:
- Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung sind bis zum 30. September des Vorjahres der zu erwartenden Unterstützung einzureichen.
- Anträge für Sport- und Pflegegeräte, Unterhaltung von Sportanlagen und Projektförderungen sind bis zum 30. September des aktuellen Jahres abzugeben. Anders als zuvor, müssen die Tennisvereine, Schützenvereine und Reitvereine die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze nicht erneut melden, wenn die Daten im Vorjahr bereits gemeldet wurden. Wenn die Daten 2023 nicht gemeldet wurden, können diese bis zum 30. September 2024 per E-Mail an A-Wehle(at)Horb.de gemeldet werden.
- Eingetragene Musik- und Gesangsvereine können Förderungen für Musikinstrumente erhalten. Auch hier gilt als Meldefrist der 30. September des aktuellen Jahres. Für Kinder- oder Jugendvorspielnachmittage muss die Anmeldung der Stadtverwaltung bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen.
- Meldungen über Meisterschaften und Bauanträge können jederzeit abgegeben werden, Bauanträge jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Genauere Informationen können der Vereinsförderrichtlinie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/vereine entnommen werden. Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich gerne an die städtische Ehrenamtsbeauftragte Aileen Wehle wenden Tel. 07451 901-142, Mobil 0171 6474541 oder E-Mail: A-Wehle(at)Horb.de.