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Stadtnachricht

Hausmüll-Entsorgung in öffentlichen Mülleimern


Bei der Stadt Horb a. N wurde in letzter Zeit des Öfteren festgestellt, dass Hausmüll-Abfälle von Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Mülleimern der Stadt entsorgt werden.

Müllentsorgung an öffentlichen Mülleimern

Die öffentlichen Mülleimer sind dazu bestimmt, dass Fußgänger und Passanten dort ihre Kleinabfälle, z. B. Papiertaschentücher, Zigarettenschachteln, Kaugummis, u. ä. entsorgen können, um eine Verschmutzung der öffentlichen Straßen und Plätze zu verhindern. Die Zweckbestimmung der öffentlichen Müllbehältnisse ist nicht dahin gerichtet, dass Straßenanlieger oder sonstige Personen dort ihren Restmüll entsorgen.

Sofern Ihr Abfallbehältnis nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamts Freudenstadt ein größeres Behältnis zu beantragen. Ebenfalls kann bei Bedarf zusätzlich ein Restmüllsack im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Horb a. N., Marktplatz 16 erworben werden. Der Restabfallsack kostet 6,80 Euro und fasst 50 Liter. Er kann bei der Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Der Schutz an der Umwelt und ein gesondertes und sauberes Stadtbild sollte im Interesse aller sein. Die Stadt Horb a. N. bittet in diesem Zusammenhang auf Ihre Mitwirkung und um eine ordnungsgemäße Müllentsorgung.


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