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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. April 2024


In seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

Das Thema „Fortschreibung der Regionalpläne zu den Themen Wind- und Solarenergie“ wurde vor über 60 interessierten Zuhörern in der Halle und fast 100 Zuschauern im Livestream als erster Punkt auf der Tagesordnung beraten. Die Stadt ist im laufenden Verfahren des Regionalverbands zur Ausweisung von Solarenergie- und Windkraftstandorten aufgefordert, zu den Suchkriterien und Suchräumen Stellung zu nehmen. Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 bereits die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen zu den Flächen für  Freiflächenphotovoltaik und Windenergie der benachbarten Regionalverbände Schwarzwald-Baar-Heuberg und Neckar-Alb beschlossen wurden, musste noch die Stellungnahme zu den Teilregionalplänen Solarenergie und Windenergie an den Regionalverband Nordschwarzwald beraten werden. Ein Prüfauftrag aus der Märzsitzung lautete, wie sich der Lärmpegel darstellen würde, sollte der Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 750 m auf 850 m erhöht werden. Eine Schallquelle mit einer Schalleistung von 110 dB(A) entfaltet in 750 m Entfernung einen Schalldruckpegel von 44,7 dB(A) und in einer Entfernung von 850 m einen Schallpegel von 43,6 dB(A). Die Wahrnehmbarkeit der Änderung ist bei 1dB „gerade noch hörbar“. Allerdings ergibt sich bei einer Erhöhung des Vorsorgeabstandes eine Reduzierung um 9 % der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie. Ein entsprechender Antrag von Stadtrat Ade zur Erhöhung des Vorsorgeabstandes auf 850 Meter wurde mehrheitlich befürwortet.

Die Empfehlung einiger Ortschaftsräte, die Waldstandorte grundsätzlich auszuschließen, hätte eine Reduzierung um 55 % der möglichen Vorrangflächen zur Folge. Nach dem Sachvortrag durch Fachbereichsleiter Klein schilderte Lambert Straub, Vorsitzender des NABU Horb, ausführlich die Bedenken aus Sicht des Naturschutzbundes zum Thema Wald in Rexingen und beantwortete Fragen aus dem Gremium.

Im Rexinger Wald seien sehr viele Vogel- und Fledermausarten vertreten sowie ein intakter Wald vorzufinden.

Danach folgte ein reger Austausch der Stadträte über das Pro und Contra von Windenergie im Allgemeinen und insbesondere des beantragten Ausschlusses des Waldes in Rexingen sowie die Abwägung des Ausschlusses von Waldflächen auch in anderen Stadtteilen. Der Antrag von Stadtrat Walz „Sämtliche Waldflächen aus den Vorrangflächen herauszunehmen“ wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt (4 Ja, 16 Nein, 2 Enthaltungen). Auch der gemeinsam gestellte Antrag der Fraktionen OGL, BiM und SPD, „Die Fläche WF 14 in Rexingen als Windkraftstandort auszuschließen“ wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt (9 Ja, 12 Nein, 1 Enthaltung).

Nach sorgfältiger Abwägung aller Einwände hat der Gemeinderat zusammengefasst folgende Beschlüsse gefasst:

1. Zum Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald folgende Anregungen vorzubringen:

a)  Den Standort PF11 nördlich von Bittelbronn wegen der hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen (Vorrangflur II) abzulehnen (16 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen).

b)  Den Standort PF 16 südöstlich des Autobahnanschlusses Horb wegen konkurrierenden regionalplanerischen und städtebaulichen Zielen (Gewerbeentwicklung) sowie der hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen (Vorrangflur I) abzulehnen (15 Ja, 4 Nein und 3 Enthaltungen).

c)  Den Standort PF 18 nördlich der Autobahnbrücke bei Dettensee wegen der hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen (Vorrangflur I) abzulehnen (16-Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen).

d)  Den weiteren Standorten zuzustimmen (19 Ja, 3 Nein).

d.1)  Die Fläche im Gewann „Bergen“ als geeignete Fläche in die Stellungnahme aufzunehmen (17 Ja, 5 Enthaltungen) – entsprechend der Empfehlung der Ortschaftsrates Bittelbronn.

e)  Den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Energiepark Dettlingen“ als Vorrangstandort zu empfehlen und dort Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen (19 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung).

 2. Zum Entwurf des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald folgende Anregungen  vorzubringen:

a)  Auf den Grundsatz „G (6) Repoweringvorhaben von Bestandsanlagen können nur innerhalb der festgelegten Vorranggebiete für die Windenergieanlagen umgesetzt werden“ zu verzichten, um eine künftige Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich als sonstige Vorhaben nicht zusätzlich zu erschweren (15 Ja, 4 Nein und 3 Enthaltungen).

b)  Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Standort WF 11 Planungen des Bundes durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Neutrassierung der B 28 bestehen. Konflikte mit der Straßenplanung sind im weiteren Verfahren zu vermeiden, um beide Vorhaben im Plangebiet zu ermöglichen (16 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen).

c)  Den weiteren Standorten zuzustimmen (16 Ja, 6-Nein und 2 Enthaltungen).

d)  Den Siedlungsabstand zu Wohnnutzungen gemäß des Kriterienkataloges von 750 m auf 850 m zu erhöhen (11 Ja, 8 Nein und 3 Enthaltungen).

Zusammengefasst werden somit folgende Standorte als Vorrangflächen vorgeschlagen:

Solarenergie

PF14 südwestlich von Nordstetten (bestehender „Solarpark Reute“) 6,4 ha

PF15 nordöstlich des Autobahnanschlusses Horb 11,6 ha

Gewann Bergen in Bittelbronn

Energiepark Dettlingen mit Erweiterung

Windenergie    

WF 3  nördlich Talheim              171,7 ha

WF 6  nördlich Bildechingen  71,4 ha

WF 9  nordwestlich Grünmettstetten  191,4 ha

WF 10 nördlich Industriegebiet  84,9 ha

WF 11 südlich Industriegebiet  85,2 ha

WF 14 westlich Rexingen  146,4 ha

WF 15 südöstlich Betra  80,4 ha

Summe aller WF-Standorte  831,4 ha

Weitere Beschlüsse kurz und bündig:

Der Gemeinderat hat der Änderung des Bebauungsplans „Veigelesgärten“ in Horb a. N. - Betra einstimmig zugestimmt und im gleichen Schritt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgewogen.

Auch wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „GI Brand“ in Horb a.N. mehrheitlich durch den Gemeinderat beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Kleine Egert“ vorzubereiten.

Weiter ging es im Gremium mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Höfen“ in Horb a. N. - Dießen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden abgewogen und einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplans „Höfen“ als Satzung beschlossen.

Ebenso wurde dem Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften „Seeblick-Ost“ in Horb a. N. - Grünmettstetten mehrheitlich zugestimmt Eine erneute öffentliche Auslegung und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange schließt sich im nächsten Verfahrensschritt an.

Beim Sanierungsgebiet „Mühringen“ wurde einstimmig die Verlängerung der Durchführungsfrist vom Gemeinderat beschlossen.

Auch die Vergabe der Beschaffung eines Kran-Lastkraftwagens für den Bauhof wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. Der Auftrag über 428.400 Euro wurde an die Fa. BayWa AG (Sparte Technik) aus München vergeben.

Den Bericht zur Beratung des Gestaltungsbeirats am 01.03.2024 wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Der Annahme bzw. der Vermittlung der Spenden und ähnlichen Zuwendungen aus dem 1. Quartal 2024 an die Stadt Horb a.N. wurde einstimmig zugestimmt.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentationen aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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