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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2023


In seiner öffentlichen Sitzung am 19. Dezember 2023 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

Die Ortsdurchfahrt Horb am Neckar – weiteres Vorgehen war das erste Thema im Gemeinderat. Die Ergebnisse der Verkehrsbefragung wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Für die weitere Entscheidungsfindung, wie die Ortsdurchfahrt gestaltet werden soll, wurden drei Alternativen präsentiert. Die erste Alternative bietet die Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs verbunden mit einer städtebaulichen Neugestaltung und Aufwertung, Alternative zwei verfolgt die Errichtung einer Fußgängerzone von der Einmündung Mühlener Straße bis zur Einmündung Mühlgässle und Alternative drei beschäftigt sich mit der Errichtung eines Einbahnstraßenringes über die Schillerstraße und das Reibegässle sowie die Mühlener Straße wieder zurück auf die Neckarstraße. Dem Gremium wurde dann die Entscheidung überlassen, ob ein Wettbewerb für die weiteren Planungen in einem einstufigen oder zweistufigen Verfahren erfolgen und welche Alternative weiterverfolgt werden soll.  Das Gremium einigte sich nach einer langen Diskussion mehrheitlich auf die Untersuchung von zwei  Alternativen und zwar auf Einrichtung einer Fußgängerzone von der Einmündung Mühlener Straße bis Einmündung Mühlgässle sowie die Errichtung eines Einbahnstraßenrings über die Schillerstraße und das Reibegässle sowie die Mühlener Straße wieder zurück auf die Neckarstraße. Darüberhinaus stimmte der Gemeinderat einstimmig der Bereitstellung der Mittel für die weiteren Planungen im Haushaltsplan 2024 von 500.000 Euro zu. Die Präsentation zu den Ergebnissen der Verkehrsbefragung und Planungsalternativen stehen im Bürgerinformationssystem zum Download bereit.

Auch der Masterplan Horb 2050 – Ergebnisse der Stadtteilkonferenzen aus 2023 war ein Thema im Gemeinderat. Die erste Stadtteilkonferenz 2023 wurde in Betra als „Pilotprojekt“ durchgeführt, die weiteren Stadtteilkonferenzen fanden abschließend im Herbst 2023 in allen Ortschaften und in der Kernstadt statt. Alle Bürgerinnen und Bürger waren dazu eingeladen sich aktiv einzubringen. Dieses Angebot nutzten dann 474 Bürgerinnen und Bürger. Themen waren hier „Hochbrücke und Kernstadt“, „Energiewende / Klimaschutz“ und „Ortschaftsspecials“. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Stadtteilkonferenzen aus 2023 zur Kenntnis.

Weiter befasste sich der Gemeinderat mit dem European Energy Award – Sachstand zum Re-Audit 2023 und Energiepolitisches Arbeitsprogramm. Die Stadt Horb a.N. hat sich das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gesetzt und einen Masterplan aufgestellt. Die Schwerpunktthemen des Plans für 2023 sind „Klimaschutz, Energiewende“ sowie „Wie geht es weiter mit der Kernstadt, nachdem die Hochbrücke in Betrieb gegangen ist“. Der European Energy Award beschäftigt sich mit der Umsetzung der Reduktion der Treibhausgase in den Städten und Gemeinden. Der Gemeinderat beschloss daher mehrheitlich das Energiepolitische Arbeitsprogramm, welches in den nächsten zwei Jahren verstärkt bearbeitet werden soll.

Als nächstes beschäftigte sich das Gremium mit der Biotopverbundplanung. Die Landesregierung hat in der Novelle des Naturschutzgesetzes vom 31.07.2020 beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 15 % des Offenlands dem Biotopverbund dienen soll. Dadurch soll weiteres Artensterben verhindert und zusammenhängende Biotope geschützt werden bzw. entstehen. Die Ergebnisse der Ausschreibung und das weitere Verfahren wurden dem Gemeinderat präsentiert. Anschließend beschloss das Gremium mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zuletzt hat der Gemeinderat über die Überlassung städtischer Hallen und Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen beraten. Das Gremium beschloss mehrheitlich an der bisherigen Vergabepraxis festzuhalten, dass für politische Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen keine städtischen Hallen zur Verfügung gestellt werden. Abweichend hiervon sollen im Vorfeld der Kommunalwahlen 2024 für politische Parteien und Wählervereinigungen, die beabsichtigen für die Kommunalwahlen 2024 auf Stadt- bzw. Kreisebene einen Wahlvorschlag einzureichen, städtische Räume für deren politische Veranstaltungen auf Stadt- bzw. Kreisebene nach den jeweils gültigen Nutzungs- und Gebührenordnungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung endet mit Ablauf des 09.05.2024.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentationen aus dieser Sitzung finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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