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Stadtnachricht

Antworten auf die Fragen zur Nahwärme im Horber Stadtgebiet


Am Donnerstag, 28. September 2023 hatte die Stadtverwaltung Horb a. N. alle Interessenten eingeladen, sich in einer zweistündigen Veranstaltung in der Horber Hohenberghalle über Nahwärme zu informieren. Oberbürgermeister Peter Rosenberger führte in seiner Begrüßung aus, dass „Horb Nahwärmenetze kann“, aber die Stadtwerke manches – insbesondere in der Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern – verbessern können. Bürgermeister Ralph Zimmermann ergänzte, dass die Stadt Horb a. N. in ihrem Klimaschutzkonzept die Nahwärmeversorgung bislang priorisiert. Die Fachbereichsleitungen Monika Mitzkat und Eckhardt Huber erläuterten mit fachlichen Vorträgen weitere Aspekte zur Wärmeversorgung. Im Anschluss konnten viele Fragen in Einzelgesprächen vertieft werden. Die Informationsveranstaltung und die Veröffentlichung der Fragen und Antworten im Amtsblatt und auf der Horber Internetseite www.horb.de sowie die Berichterstattung durch die örtliche Presse dienen als erster Schritt auf dem Weg hin zu einer verbesserten Kommunikation.


Ansprechpartnerin zur individuellen Beratung

Nina Weiß
Quartiersmanagerin

E-Mail: n-weiss(at)horb.de

Aktuelle Informationen auf www.horb.de

Unterseite zum Thema Nahwärme

www.horb.de/nahwärme
Informationen der Stadtwerke Horb

Wärmeversorgung auf der Homepage der Stadtwerke unter 

https://stadtwerke-horb.de/page/view/Waermeversorgung

Informationstabelle

1. Fragen zu den Vorrang- und Versorgungsgebieten für Nahwärme

  • Frage Beratung: Wer kann mich über alle potenzielle Heizmöglichkeiten beraten? 
    Antwort: Die Energieagentur in Horb und die örtlichen Heizungsbauer bieten den Gebäudeeigentümern viele Beratungsangebote, die teilweise gefördert werden.
  • Frage Vorranggebiete: Wann sind die Vorranggebiete Nahwärme festgelegt? 
    Antwort: Mögliche Vorranggebiete werden im kommunalen Wärmeplan ausgewiesen. Sie sind durch den Gemeinderat bis Ende 2023 zu beschließen. Anschließend muss der kommunale Wärmeplan noch vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Erst danach können die Festlegungen veröffentlicht werden.
  • Frage Realisierung weiterer Nahwärmenetze:  Wann erfahren wir definitiv, ob und wann ein Nahwärmenetz gebaut wird? 
    Antwort: Es ist verständlich, dass die Bürger Planungssicherheit einfordern, insbesondere wenn in den nächsten Jahren Heizungssanierungen durchgeführt werden müssen. Die Stadtwerke sehen durchaus eine Möglichkeit, weitere Netze zu errichten. Dies ist jedoch erst noch detailliert zu prüfen. Dazu dienen u. a. die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, die bis zum Jahresende 2023 dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Falls ein Gebiet als Vorranggebiet festgelegt wird, sind anschließend die weiteren Schritte wie Machbarkeitsstudie, Kalkulation und Abschluss Wärmelieferungsvorverträge zu bearbeiten. Die Reihenfolge der Bearbeitung von Vorranggebieten ist noch vom Gemeinderat zu priorisieren. Der Zeitbedarf bis zum Bau und Betrieb eines konkreten Wärmenetzes kann jedoch aufgrund des Förderverfahrens bis zu drei Jahre dauern. Alleine zur Erstellung der Machbarkeitsstudie ist ein Zeitfenster von mindestens sechs Monaten erforderlich, bis dann im nächsten Schritt der Förderantrag gestellt werden kann. Die Bearbeitung der Anträge durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist stark von der Gesamtzahl der Anträge beim Fördergeldgeber abhängig und kann nach derzeitigen Erfahrungen nochmals 6 bis 12 Monate dauern. Dabei werden innerhalb des Projektfortschrittes Meilensteine durchschritten, die möglicherweise bei bestimmten Kostenkonstellationen zu einem Projektabbruch führen. Dies gilt grundsätzlich für alle noch zu definierende Vorranggebiete.

    Nahwärme-Baustelle

  • Frage Mikronetze: Könnte beispielsweise in Bildechingen und in Talheim im Bereich der öffentlichen Gebäude (Schule, Kindergarten etc.) ein Wärmenetz sinnvoll sein? Wird dies in der Planung berücksichtigt? 
    Antwort: Dies ist durchaus möglich, ist jedoch in einer Teilstudie und einer tiefergehenden Untersuchung noch zu prüfen. Die Stadtwerke sehen durchaus im Stadtgebiet eine Reihe möglicher Mikronetze, die Reihenfolge der Bearbeitung ist jedoch noch vom Gemeinderat zu priorisieren.
  • Frage Ahldorf: Hat Ahldorf überhaupt noch die Chance, ein Nahwärmenetz zu erhalten? 
    Antwort: Eine erneute Informationsveranstaltung zum Sachstand Nahwärmenetz in Ahldorf wird bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gemeinderat die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung bewertet und die Maßnahmen priorisiert haben. Wie vorher beschrieben, kann erst dann die detaillierte Planung (Machbarkeitsstudie, Kalkulation und Abschluss Wärmelieferungsvorverträge) starten. Entscheidend nach der technischen Prüfung wird sein, welche Anschlussdichte im geplanten Gebiet erreicht werden kann, also wie viele potentielle Wärmebezieher bereit sind, einen Wärmeliefervorvertrag abzuschließen und in welchem Zeitfenster eine ausreichende Netzanschlussdichte erreicht werden kann.
  • Frage Bildechingen: Warum habe ich als Interessent für ein Nahwärmenetz in Bildechingen nach der ersten Anliegerversammlung keine weiteren Informationen erhalten? 
    Antwort: Es gab in Bildechingen noch eine Informationsveranstaltung, also insgesamt zwei. Nach der Anliegerversammlung wurde zunächst nur ein Teilnahwärmenetz betrachtet, weil dort aufgrund der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und der Ansiedlung von gewerblichen Betrieben eine ausreichende Wärmedichte erreicht werden könnte. Von den angeschriebenen Interessenten haben allerdings nur zwei Gebäudeeigentümer einen Wärmeliefervorvertrag unterzeichnet. Dies liegt auch darin begründet, dass teilweise zunächst noch Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften zu treffen sind. In den benachbarten Gebieten wurde keine ausreichende Wärmedichte ausgewiesen. Es ist versäumt worden, die Interessenten schriftlich über den Sachstand zu informieren.
  • Frage Grünmettstetten: Gibt es schon einen konkreten Zeitplan, ob und wann ein Wärmenetz durch die Stadtwerke gebaut wird? 
    Antwort: Nein, derzeit kann für Grünmettstetten noch kein konkreter Zeitplan für ein mögliches Wärmenetz genannt werden. Die geringe Wärmedichte in Grünmettstetten lässt jedoch vermuten, dass ein wirtschaftlicher Betrieb unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.
  • Frage Horb Kernstadt und Hohenberg: Gibt es schon eine Entscheidung, ob und wann die bestehenden Wärmenetze durch die Stadtwerke in der Horber Kernstadt (z. B. in der Marktstraße oder Altheimer Straße) oder auf dem Hohenberg (Roßbergstraße, Gebiet Obere Wanne) erweitert werden? 
    Antwort: Der Ausbau der bestehenden Netze Horb West und Hohenberg ist möglich, wenn die genannten Bedingungen (u. a. Anschlussdichte) erfüllt werden. Ein Anschluss an ein bestehendes Netz ist immer im Einzelfall zu prüfen, da die Wärmeversorgung insbesondere von der noch verfügbaren Heizleistung abhängt. Mit der kommunalen Wärmeplanung werden auch die Gebiete in der Horber Kernstadt näher untersucht. Hier erscheint ein weiterer Ausbau aufgrund der hohen Anschlussdichte als sehr wahrscheinlich.
  • Frage Nordstetten: Wo und wann wird beispielsweise in der Zeitenwiesenstraße weiter gebaut? Ist nördlich der Schule auch mit einer Netzerweiterung zu rechnen? 
    Antwort: Derzeit hat es oberste Priorität, dass die bereits angeschlossenen und vertraglich gebundenen Nahwärmenutzer mit Wärme versorgt werden. Die Dimensionierung des ersten Bauabschnittes war so ausgelegt, dass über diesen Netzteil weitere Versorgungsbereiche angeschlossen werden können. Aufgrund der Kostensteigerungen des Jahres 2022 konnten bislang die weiteren Bauabschnitte nicht geplant, beworben und baulich umgesetzt werden. Eine Erweiterung mit der aktuellen Heizzentrale unter den bisher beantragten Förderkonditionen ist wirtschaftlich nicht umsetzbar. Derzeit wird eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Einbeziehung der neuen Förderkonditionen erstellt.
  • Frage Nordstetten: Was bedeutet Bauabschnitt I in Nordstetten? 
    Antwort: Im Nahwärmenetz Nordstetten wurde zunächst in einem ersten Bauabschnitt der Hauptversorgungsstrang verlegt. Angeschlossen wurden Gebäude, die an diesem Strang liegen. Bauabschnitt I ist abgeschlossen und die Gebäude werden bereits mit Wärme versorgt. In den Gebäuden einiger Anlieger müssen noch nach Beauftragung durch den Gebäudeeigentümer an ein Heizungsfachunternehmen die Übergabestationen angeschlossen und in Absprache mit den Stadtwerken die Gebäude in das Wärmenetz eingebunden werden.
  • Frage Nordstetten: Was ist mit den Zuschuss-BAFA-Anträgen, welche die Bürger im zweiten Bauabschnitt bereits gestellt haben? Gibt es bei einer Überarbeitung der Förderrichtlinien die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen? 
    Antwort: Diese Frage wurde durch die Stadtwerke an den Zuschussgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Eine Antwort steht noch aus.
  • Frage Nordstetten: Warum gab es keine koordinierten und abgestimmten Baumaßnahmen zwischen der Netze BW und den Stadtwerken? Warum kam die Planung zum Wärmenetz ein halbes Jahr, nachdem die Netze BW Gas verlegt hat (Schulstraße)?
    Antwort: Die Netze BW verlegte die Gasleitung im Zuge der Erschließung des Baugebietes Schulstraße Süd. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Planung zum Bau eines Wäremnetzes.
  • Frage Nordstetten: 14 Tage vor der Informationsveranstaltung in Nordstetten, in der die neuen Preise und Kosten vorgestellt wurden, wurde ein weiterer Abnehmer noch zum Abschluss eines Vertrages zu den bisherigen Konditionen motiviert. Hätte hier nicht schon der Hinweis erfolgen müssen, dass die Konditionen nicht mehr gelten? 
    Antwort: Ja, zu diesem Zeitpunkt hätte bereits kommuniziert werden müssen, dass die Konditionen aus dem Kalkulationsmodell nicht gehalten werden können. Ein höheres Maß an Transparenz wäre erforderlich gewesen.
  • Frage Talheim: Der Kindergarten wird aktuell umgebaut. Ist die neue Heizung für ein Wärmenetz ausgelegt? Wird in der Forellenstraße jetzt gebaut? 
    Antwort: Noch ist für den Kindergarten keine neue Heizung projektiert und geplant. Der Prüfauftrag zur Untersuchung, ob hier nicht ein Mikronetz entstehen könnte, wird noch bearbeitet. Ergebnisse werden zeitnah dem Gemeinderat vorgelegt.
  • Frage Talheim: Ich habe einen Wärmeliefervorvertrag unterzeichnet. Warum habe ich keine Rückmeldung erhalten? 
    Antwort: Das ist ein Versäumnis der Stadtwerke und hätte nicht passieren sollen. Die betreffenden Gebäudeinhaber werden in Kürze eine schriftliche Antwort erhalten.
  • Frage Bürgergenossenschaft: Kann eine noch zu gründende Bürgergenossenschaft den Betrieb des Nahwärmenetzes, z. B. in Bildechingen, von den Stadtwerken übernehmen?
    Antwort: Der Gemeinderat wird darüber im Einzelfall entscheiden, aber grundsätzlich ist es möglich, dass eine Bürgergenossenschaft den Betrieb des Netzes übernimmt. Die Genossenschaft als Netzbetreiber müsste allerdings aufgrund der geltenden Bedingungen eine Konzessionsabgabe für die Netznutzung zahlen.

2. Fragen zur technischen Netzplanung

  • Frage Heizmaterial: Warum heizen die Stadtwerke mit Holzpellets, wenn Hackschnitzel viel günstiger sind? 
    Antwort: Pellets sind in der Energiebeschaffung deutlich teurer als sonstige Energieträger wie beispielsweise Hackschnitzel. Daher sollen die Heizzentralen künftig mit Hackschnitzel betrieben werden. Nicht jeder Heizkessel ist jedoch für Hackschnitzel geeignet, daher findet der Einsatz von Pellets immer in Abhängigkeit der technisch möglichen Gegebenheiten (vorhandene Räumlichkeiten, automatisierte Befüllung etc.) statt.
  • Frage Befüllung: Wie lange reicht der Pellets-Vorrat, bzw. wie oft ist eine Befüllung mit Pellets notwendig? 
    Antwort: In der Regel wird ein Vorratsspeicher so dimensioniert, dass im regulären Heizbetrieb ein Nachfüllen frühestens nach einer Woche erfolgen muss.
  • Frage Kaminfeuerstelle: Ist das Zuheizen, z. B. durch eine dezentrale Kaminfeuerstelle, erlaubt? 
    Antwort: Ja, das ist zugelassen und im Wärmevertrag geregelt. Die Gebäudebesitzer sind verpflichtet, die Regelungen, z. B. der Kaminofenverordnung, einzuhalten. Dies hängt jedoch im Detail von der finalen Beschlussfassung des Gemeinderats ab.
  • Frage Holz: Ist Holz in der Form von Pellets oder Hackschnitzel zukunftsfähig und gilt Holz tatsächlich als regenerativer Energieträger? 
    Antwort: Die Verbrennung von Holzpellets und Hackschnitzel zur Wärmeerzeugung gilt bei nachhaltiger und regionaler Holzwirtschaft als nahezu CO2-neutral, so dass in der Treibhausgasbilanz im Wesentlichen die Herstellung und der Transport zu berücksichtigen sind. Die Emission von Luftschadstoffen (Feinstaub) ist etwas ungünstiger als bei anderen Energieträgern. Nach ergänzenden, alternativen Energieträgern wird seitens der Stadtwerke aktiv gesucht. Erdsonden, Geothermie, Abwärme von Industrieanlagen sowie Solarthermie sollen in die Überlegungen einbezogen werden. Dafür sind zunächst aufwändige Plan- und Prüfverfahren durchzuführen. Auch die Entwicklung von Blockheizkraftwerken (parallele Erzeugung von Strom und Wärme) ist zu prüfen.
  • Frage Abwärme: Gibt es in Horb Abwärme, die genutzt werden kann? 
    Antwort: Abwärme kann aus verschiedenen Quellen, wie z. B. Industriebetriebe oder auch über die Wärme aus Kläranlagen, genutzt werden. Derzeit wird die Abwärme von den bestehenden Blockheizkraftwerken (BHKW) der Stadtwerke bereits in Wärmenetzen verwendet. Zudem wird die Abwärme der Kläranlage oder aus dem BHKW des Neckarbades zur Beheizung der technischen Gebäude genutzt. Von bestehenden Industriebetrieben wird derzeit noch keine Abwärme für Heizzwecke in privaten oder öffentlichen Gebäuden eingespeist.
  • Frage Heizcontainer: Sind Heizzentralen als Containerlösung eine gute Lösung?
    Antwort: Containerlösungen sind deutlich günstiger und flexibler als Heizzentralen in konventionellen Gebäudehüllen. Sofern ein wirtschaftlicher Betrieb abgebildet werden kann, sollen jedoch künftig Heizzentralen in konventioneller Bauweise zur Energieversorgung der Nahwärmenetze erstellt werden.
  • Frage Vorlauftemperatur: Wie hoch ist die Vorlauftemperatur in einem Fernwärmenetz und sind damit auch die alten Heizkörper in Altbauten ausreichend versorgt?
    Antwort: Die Vorlauftemperatur beträgt im Sommer mindestens 70 °C und erhöht sich im Winter gleitend je nach Außentemperatur bis auf 85 °C. Auch bisherige Heizkörper, die über Zentralheizungen mit Öl oder Gaskessel als Wärmeerzeuger betrieben wurden, sind hierfür geeignet.

3. Fragen zum Preisblatt und zur Kalkulation

  • Frage Vergleichskosten: Warum beziffert die Stadtverwaltung die Vergleichskosten für eine Wärmepumpe mit 40.000 Euro Investitionskosten und rund 4.000 Euro jährliche Kosten? Ich habe aktuell in meinem Altbau eine Wärmepumpe zu geringeren Investitionskosten eingebaut und schätze meine Jahresbetriebskosten geringer als 4.000 Euro jährlich?
    Antwort: Die genannten Vergleichskosten zur Wärmeversorgung eines bestehenden Einfamilienhauses mit ca. 200 m² Wohnfläche beruhen auf aktuellen Angeboten örtlicher Handwerker. Die Jahreskosten sind aus einem Vergleichsportal entnommen worden. Zu beachten ist, dass die Kosten eine Vollkostenrechnung darstellen, also Kapitalkosten, wie die jährliche Abschreibung, berücksichtigen.
  • Frage Preismodell: Warum ist im aktuellen Preismodell der Grundpreis hoch und der Arbeitspreis niedrig?
    Antwort: Die Errichtung eines Nahwärmenetzes im Bestand ist mit vielen technischen und finanziellen Schwierigkeiten verbunden. Sehr hohen Anfangsinvestitionen stehen vielfach geringere Einnahmen gegenüber. Der Gemeinderat hat entschieden, dass Nahwärmenetze betriebswirtschaftlich auskömmlich, d. h. kostendeckend, kalkuliert werden müssen, damit nicht die Bürgerschaft der Stadt Horb a. N. belastet wird. Die Stadtwerke Horb haben sich – wie andere Kommunen auch – zur Preismodellkalkulation von Wärmenetzen durch ein auf Controllingverfahren spezialisiertes Unternehmen beraten lassen. Die Aufteilung der Kosten in Grund- und Arbeitspreis ist für die Umsetzung der Wirtschaftlichkeit notwendig. Im Grundpreis sind alle Fixkosten einzurechnen. Hierzu zählen auch die Investitionskosten, Netzverluste, Stromkosten etc., die nicht durch die Fördermittel bzw. die Kostenbeteiligung der Wärmebezieher abgedeckt sind. Im Arbeitspreis werden nur die variablen Kosten (Energiebezugskosten) berücksichtigt.
  • Frage Preismodell: Wie wirkt sich ein Preismodell aus, in dem die Fixkostenbestandteile im Arbeitspreis enthalten sind?
    Antwort: Werden die Fixkosten im Arbeitspreis abgebildet, stellen diese ein erhebliches Kalkulationsrisiko (Wirtschaftlichkeitsrisiko) für die Stadtwerke dar. Wenn Wärmeabnehmende ihren Energiebedarf optimieren (wahlweise durch Zuheizen oder Dämmung der Gebäude), haben die reduzierten Energieabnahmemengen unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung der Investition bzw. auf die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes stehenden Kostenanteile (Wartung, Personal, Netzverlust). Eine permanente Preisanpassung wäre eine mögliche Konsequenz aus diesem Modell. Durch die Indizierung der Preisanpassungsmöglichkeiten scheint dies jedoch vom Gesetzgeber in der erforderlichen Höhe ausgeschlossen, sodass mit negativen Betriebsergebnissen für die Stadtwerke zu rechnen wäre.
  • Frage Preismodell: Ein so geringer Arbeitspreis animiert doch nicht zum Energiesparen? Wie kann die Stadt dies mit ihren Klimaschutzzielen vereinbaren?
    Antwort: Nahwärmenetze müssen grundsätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Nutzung von erneuerbaren Energien erfüllen. Die CO2-neutrale Wärmeversorgung ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele des Klimaschutzes umzusetzen. Jeder Nutzer eines Nahwärmenetzes trägt zum Klimaschutz und zur lokalen Energiewende bei.
  • Frage Preismodell: Welche Preise gelten jetzt in Rexingen und Nordstetten für den Anschluss und den Wärmebezug?
    Antwort: Vorläufig wird in den Nahwärmenetzen Rexingen und Nordstetten, für die noch kein vom Gemeinderat beschlossenes Preisblatt vorliegt, nach dem Preisblatt der Horber Weststadt abgerechnet. Das Preismodell wird derzeit kalkuliert und ist noch vom Gemeinderat zu beschließen.
  • Frage Preismodell: Warum wird Nahwärme im gesamten Stadtgebiet nicht zu einheitlichen Konditionen angeboten?
    Antwort: Dem Prinzip der Wasserversorgung folgend könnte ein einheitliches Preisgefüge für Nahwärmenetze im gesamten Stadtgebiet gelten. Dieses Preismodell wird derzeit von den Stadtwerken – auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Vorgaben der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (ABFernwärmeV) geprüft und ist dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
  • Frage Preismodell: Besteht durch die Monopolstellung eines Nahwärmenetzanbieters die Gefahr zu einem einseitigen Preisbestimmungsrecht?
    Antwort: Jeder Nahwärmeanbieter muss die Bedingungen der ABFernwärmeV erfüllen, welche die Verbraucherrechte der Wärmeabnehmer schützt. Die Preisanpassung erfolgt über Indizierung nach anerkannten und allgemeingültigen Daten des Statistischen Bundesamtes. Auch ein Heizbeirat wie im Nahwärmenetz Hohenberg ist denkbar.
  • Frage Anschlusskosten: Wieso sind die einmaligen Anschlusskosten heute wesentlich höher als zunächst kommuniziert? Zunächst wurde auf den Informationsveranstaltungen ein Richtwert von ca. 8.000 Euro genannt. Mit den später versandten Angeboten erhöhten sich die vom Anschlussnehmer zu zahlenden Anschlusskosten auf ca. 30.000 Euro.  Was steckt in den Anschlusskosten alles drin? Warum diese 300 % Kostensteigerung? Stecken da Gewinne für die Stadtwerke drin?
    Antwort: In den zunächst genannten Anschlusskosten waren lediglich die Kosten für die Hausanschlussleitung enthalten. Diese Berechnung hätte dazu geführt, dass die Differenz vollständig über die laufenden Kosten (Grundpreis und Arbeitspreis) zu finanzieren gewesen wären. Die jetzt berechneten Anschlusskosten ermitteln sich aus den Kosten für den Hausanschluss sowie einem Baukostenzuschuss aus den anteiligen Kosten am öffentlichen Hauptnetz. Die Zuschüsse des Bundes werden vollständig weitergereicht und mindern daher die Anschlusskosten. Der Vorteil für den Wärmeabnehmenden ist, dass die einmaligen Anschlusskosten – im Gegensatz zu den laufenden Kosten – als investiver Finanzbedarf über einen Kredit finanziert werden kann. Die Anschlusskosten haben sich auch aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie den Zinssteigerungen erhöht. In der derzeitigen Kalkulation sind keine Gewinne für die Stadtwerke enthalten. Lediglich ein Risikozuschlag für zu erwartende Kostensteigerungen (Reparaturen, Material- und Wartungsbedarfe etc.) sind mit einem geringen Prozentsatz berücksichtigt. Die Anschlusskosten sind von den Gebäudeeigentümern zu finanzieren. Je mehr Gebäude über Nahwärme versorgt werden, umso geringer wird der Anteil je Abnehmer. Die Anschlussdichte liegt allerdings je Teilort nur bei ca. 25 % bis 40 % der Gebäudeeigentümer.

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  • Frage Kostenbeteiligungserklärung: Ich möchte von meiner Kostenbeteiligungserklärung zurücktreten? Ist das möglich?
    Antwort: Die Kostenbeteiligungserklärung dient zunächst nur der gegenseitigen Interessenserklärung. Die Stadtwerke informieren gerne jeden Interessenten über den aktuellen Sachstand im individuellen Fall.
  • Frage Abrechnung Anschlusskosten: Mein Nahwärmeanschluss ist erstellt. Wann erhalte ich die Abrechnung meiner Anschlusskosten?
    Antwort: Die Abrechnungen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen erstellt. Derzeit sind die Abrechnungen für Rexingen und Nordstetten in der Bearbeitung.
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