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Stadtnachricht

Vereinsförderzuschüsse rechtzeitig beantragen


Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinie erinnern. Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung sind bis zum 30. September im Vorjahr der erwarteten Unterstützung einzureichen.

Anträge für Sport- und Pflegegeräte, Unterhaltung von Sportanlagen und Projektförderungen sind bis zum 30. September des aktuellen Jahres abzugeben. Anders als zuvor, müssen die Tennisvereine, Schützenvereine und Reitvereine die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze nicht erneut melden, wenn die Daten im Vorjahr bereits gemeldet wurden. Wenn die Daten 2022 nicht gemeldet wurden, können Sie diese bis zum 30. September 2023 per E-Mail: a-wehle(at)horb.de melden.

Ebenfalls können auch eingetragene Musik- und Gesangvereine Förderungen für Musikinstrumente und Kinder- und Jugend-Vorspielnachmittage erhalten. Auch hier gilt als Meldefrist der 30. September des Vorjahres.

Meisterschaftsmeldungen können jederzeit abgegeben werden. Ebenso Bauanträge, diese jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Genauere Informationen können der Vereinsförderrichtlinie auf der städtischen Homepage www.horb.de/vereine (dort Link „Informationen zur Vereinsförderung“ anklicken) entnommen werden.

Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich gerne an Aileen Wehle unter Tel. 07451 901-142, Mobil: 0171 6474541 oder per E-Mail: a-wehle(at)horb.de wenden.

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