Stadtnachricht
Wohngeld-Plus-Gesetz soll sorgenfreieres Wohnen ermöglichen
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, ist zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen der Miete und dem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen. Aber das Wohngeld unterstützt die Betroffenen dabei, die Kosten für Miete oder Belastung zu tragen.
Was bringt das neue Wohngeld Plus?
Wessen Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und wer auch keine anderen Sozialleistungen bezieht, kann seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten, d.h. die gestiegenen Heizkosten werden abgefedert. Für Mieter in energetisch saniertem Wohnraum, in dem die Miete möglicherweise höher ist, berücksichtigt das neue Wohngeld außerdem eine sogenannte Klimakomponente.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, denn bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Wohngeldbehörden sind – je nach Wohnort – die Stadtverwaltung in Horb a. N. oder Freudenstadt für das jeweilige Stadtgebiet oder das Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden. Auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/Landratsamt/Wohngeld.html gibt es weitere Informationen.