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Stadtnachricht

Wann müssen Sie den Energieausweis vorlegen?


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Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die Pflicht, Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.

Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressenten dies fordern. Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet. Kaufen Sie eine Immobilie, müssen Sie, nachdem Sie den Ausweis erhalten haben, darüber ein Beratungsgespräch mit einer Fachperson führen, sofern dieses Gespräch gratis angeboten wird. Dazu bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen eine Möglichkeit.

Weitere Fragen zum Thema Energieausweis sowie rund ums Energiesparen, Erneuerbare Energien oder Fördermöglichkeiten werden in der persönlichen und unabhängigen Energieberatung der Energieagentur in Horb kostenfrei beantwortet.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle Elke Zöhler unter Tel. 07451 5529979 oder per E-Mail: info(at)eainhorb.de.

Die Energieagentur in Horb ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Energieberatungstermine finden jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt – nächste Termine: 22. und 24. August 2023.

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Redakteur / Urheber
Energieagentur

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