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Stadtnachricht

Borkenkäfer stehen in den Startlöchern


Wie auch in den vergangenen Jahren erinnert das Kreisforstamt die Waldbesitzende daran, im Frühjahr ihre Wälder auf Schadholz wie Windwurf oder Schneebruch zu kontrollieren und diese aufzuarbeiten. Das aktuelle nasse und kalte Wetter verzögert derzeit noch den Start der Borkenkäfersaison. Jedoch haben viele Borkenkäfer überwintert und stehen in den Startlöchern. Sobald es wärmer wird, werden sie aktiv.

„Auch in diesem Winter sind die Wälder im Landkreis Freudenstadt mit einem blauen Auge davongekommen, denn großflächige Schäden sind uns nicht bekannt“ so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt. „Aber die Gefahr lauert gerade in den verstreuten und kleinen Schadstellen. Denn umgestürzte Bäume oder abgebrochene Baumkronen sind ein gefundenes Fressen für holzzerstörende Insekten und Borkenkäfer, die sich darin wunderbar vermehren können.“

Neben dem Schadholz müssen nun auch die Überwinterungsbäume der Borkenkäfer vor dem Ausflug der Käfer gefunden und eingeschlagen werden. Merkmale dieser Überwinterungsbäume sind meist lichte oder braune Baumkronen sowie teilweise Spechtabschläge oft in der Nähe alter Käfernester. Bäume, bei denen die Rinde schon ganz abgefallen ist, können stehen bleiben. Der Fokus muss jetzt auf der Aufarbeitung des frischen Schadholzes, der Überwinterungsbäume und bereits frisch befallenen Bäumen liegen.

Vor der Aufarbeitung der Hölzer sollte mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der aktuell vermarktbaren Holzsortimente.

Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft ein umfangreiches Förderangebot zur Verfügung. Dies dient zur Unterstützung von betroffenen Waldbesitzenden bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald. Das Förderprogramm läuft noch bis Ende des Jahres 2023. Aus diesem Grund müssen Anträge und Verwendungsnachweise bis spätestens zum 16. Oktober 2023 beim Kreisforstamt Freudenstadt eingereicht werden. Die Antragsunterlagen und zusätzliche Informationsmaterialien zu den Förderangeboten können im Internet unter www.foerderung.landwirtschaft-bw.de auf dem Förderwegweiser des MLR unter der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen abgerufen werden.

Auch Maßnahmen zur Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz sollen weiterhin gefördert werden. Wenn Waldbesitzende hierfür eine Förderung beantragen möchten, so müssen diese Maßnahmen vor Beginn der Aufarbeitung zwingend beim Kreisforstamt Freudenstadt angezeigt werden. Hierzu genügt eine E-Mail an forst-horb(at)kreis-fds.de in der die geplanten Maßnahmen, die geschätzte Menge des anfallenden Holzes und der Ort der Maßnahme mit Gemarkung und Flurstücksnummer(n) genannt sind. Alternativ kann die Anzeige auch per Telefon bei der zuständigen Revierleitung erfolgen. Diese Anzeige beim Kreisforstamt ersetzt nicht die Anmeldung von Kalamitätsholz nach § 34 Einkommensteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt zu finden oder können direkt beim Kreisforstamt unter Tel. 07441 9203001 erfragt werden.

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