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Stadtnachricht

Heizkostenabrechnungen: So erkennen Sie Fehler!


Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist? Dann kann sich ein genauerer Blick lohnen. Die Energieagentur in Horb hat die wichtigsten Punkte für eine erste Prüfung der eigenen Heizkostenabrechnung zusammengestellt.

Tipp 1: Vorauszahlungen
Meist zahlen Sie über das Jahr verteilt mit den monatlichen Nebenkosten schon im Voraus für die Heizkosten. Mit der Jahresabrechnung wird dann geprüft, wie viel Sie nachzahlen oder zurückbekommen. Kontrollieren Sie darum, ob Ihre geleisteten Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt wurden.

Tipp 2: Energiekosten
Auf der Abrechnung müssen Sie Angaben zu den Kosten für den Brennstoffkauf (z. B. für Öl, Gas oder Fernwärme) sowie zu den sogenannten Heiznebenkosten (einzeln aufgeführt für z. B. den Schornsteinfeger oder Wartungskosten der Heizung) finden. Nicht berechnet werden dürfen hingegen Reparaturkosten – diese muss der Vermieter tragen. Kontrollieren Sie die aufgeführten Brennstoffkosten und Heiznebenkosten auf der Heizkostenabrechnung.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten helfen Ihnen die Energieberater/innen der Energieagentur in Horb. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle Elke Zöhler unter Tel. 07451 5529979, Fax: 07451 5539549 oder E-Mail: info(at)eainhorb.de.

Die Energieagentur in Horb ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Energieberatungstermine finden jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt - nächste Termine: 9., 11., 23. und 25. Mai 2023.

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Redakteur / Urheber
Energieagentur

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