Stadtnachricht
Schöffinnen und Schöffen gesucht
In diesem Jahr findet die bundesweite Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. In Baden-Württemberg müssen rund 7.000 Ehrenamtliche als (Haupt- und Ersatz-) Schöffen gefunden und gewählt werden. Justizministerin Marion Gentges: „Es ist eine große Verantwortung‚ im Namen des Volkes zu urteilen. Alle Kandidaten, die sich dessen bewusst sind, möchte ich ermutigen: Bewerben Sie sich und übernehmen Sie ein Ehrenamt, das von wirklich großer Bedeutung für unsere Justiz ist! Genauso wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus. Schöffen bringen spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ein, sodass auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in Gerichtsverfahren mit einfließen. Das ist ein wichtiger Beitrag in unserem Rechtsstaat.“ Die Landesvorsitzende des Schöffenverbandes Baden-Württemberg, Claudia Kitzig, sagte: „Das Interesse am richterlichen Ehrenamt ist groß. Fast täglich erreichen mich Anfragen von Personen, die sich über das verantwortungsvolle Ehrenamt erkundigen wollen. So erfahren Freiwillige rechtzeitig, dass sie durchaus bestimmte Eigenschaften mitbringen sollen: Schöffen sollen selbstbewusst, sozial kompetent, dialog- und teamfähig, vorurteilsfrei und neutral im Urteilen sein. Dazu gehören auch Gerechtigkeitssinn, logisches Denken und Mut zum Richten, da sie mit dem gesprochenen Urteil das Leben anderer Menschen beeinflussen.“
Rechte und Pflichten im Schöffenamt
Es ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jedermann verpflichtet ist. In aller Regel finden sich bei den Schöffenwahlen jedoch eine ausreichende Zahl an geeigneten Freiwilligen. Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen und Berufsrichter entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich.
Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt
Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Die Stadtverwaltung hat demnach eine Vorschlagsliste mit mindestens 17 Personen für Schöffinnen und Schöffen und eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen (vorr. 8 Personen) aufzustellen. Der Verfahrensablauf wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 28. März 2023 vorgestellt. Die öffentliche Beratungsunterlage zu dieser Sitzung finden Sie ab dem 24. März unter www.horb.de/bürgerinformationssystem. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss in den Vorschlagslisten zusammengefasst. Die Vorschlagslisten sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsächlich benötigt werden. Die Beschlussfassung hierüber ist in der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2023 vorgesehen. Anschließend werden aus den von den Kommunen eingereichten Vorschlagslisten vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ausgewählt. Für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises zuständig.
Weitere Informationen
Die Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ kann kostenfrei bestellt oder online unter www.justiz-bw.de/Lde/Startseite/Service/Broschueren heruntergeladen werden. Im Internet sind unter www.schoeffenwahl2023.de, www.schoeffen.de und www.schoeffen-bw.de verschiedene Informationsportale eingerichtet.
Bewerbungen
Bewerbungen von Personen aus dem Stadtgebiet sind bis zum 21. April 2023 bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Marktplatz 8, z. Hd. Rolf Kotz schriftlich oder per E-Mail an r-kotz@horb.de einzureichen. Bewerbungsvordrucke können im Internet unter https://schoeffenwahl2023.de/ (Rubrik: Bewerbung) heruntergeladen werden oder telefonisch unter Tel. 07451 901-116 oder -117 angefordert werden.
Interessierte Personen können sich auch an die Fraktionen im Gemeinderat wenden, da die Fraktionen unterstützend eigene Vorschläge für die Vorschlagsliste benennen.