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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2023


In seiner Sitzung am 28. Februar 2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Großen Kreisstadt Horb a. N. einschließlich der Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwässerung Horb a. N. sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2026 bei fünf Enthaltungen beschlossen. Oberbürgermeister Rosenberger bekräftigte in seiner Haushaltsrede die Umsetzung der gemeinsam mit dem Gemeinderat formulierten Ziele einer „attraktiven Stadt mit einem generationengerechten Haushalt“. Auf Basis des „Masterplan Horb“ und den Zielen der klimaneutralen Kommune seien bereits richtige Schritte begonnen worden. Er zeigt sich zuversichtlich, dass mit Projekten wie der Stadionverlagerung, neue Sporthallen, Kasernenentwicklung, Innenentwicklung und Baugebiete in den Ortsteilen, neue Ortsdurchfahrt Horb nach Fertigstellung der Hochbrücke, Gewerbeflächen für die Weiterentwicklung eigener Firmen und damit Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen oder rentable Anlagen im Bereich der regenerativen Energien die Stadt Horb in eine gute Zukunft bringen werden.

Weitere Informationen zum Haushalt 2023 und die Haushaltsreden aus der Gemeinderatssitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/haushalt.

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden folgende Einzelbeschlüsse gefasst:

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023. Beschlossen wurde auch die Erstellung eines zweigruppigen Kindergarten-Modulbaus für die Erweiterung des städtischen Kindergartens in Bildechingen (rd. 1 Mio. Euro) sowie ein Umbau zu einer zweigruppigen Kita im Schulgebäude in Dettingen (550.000 Euro zzgl. 360.000 Euro Personalkosten).
  • Das Gremium hat der Anpassung des Beschaffungsprogramms für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr bis 2026 einstimmig zugestimmt.
  • Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für einen Zuschuss jeweils in Höhe von 1.000 Euro an den Verein „Biketrail Horb“ und das Pumptrack-Projekt in Altheim. Vom Sachstand für die Anlegung des Biketrails in Horb wurde Kenntnis genommen.
  • Einstimmig zugestimmt wurde den Einzelanträgen der Vereine auf Zuschüsse zur Sanierung von vereinseigenen Anlagen und Pflegegeräten und für Jubiläumsveranstaltungen.
  • Das Konzept des Jugendreferats für monatlich zwei Konzertveranstaltungen im Mittelbau des Marmorwerks wurde begrüßt und ein Budget von 17.000 Euro für ein Probejahr bewilligt.
  • Eine Änderung der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats wurde beschlossen. Alle Jugendgemeinderäte haben damit ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse und erhalten analog Tablets für die Ratsarbeit.
  • Auf Antrag der SPD- und OGL-Gemeinderatsfraktion hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit dem Projekt Zukunft e.V. zusätzlich zu dem bereits im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgesehenen Zuschuss von 8.000 Euro eine Erhöhung des Zuschusses um weitere 2.000 Euro für das Theaterfestival 2023 zukommen lassen.
  • Der Einrichtung einer schulbibliothekarischen Zweigstelle der Stadtbücherei in der Gemeinschaftsschule auf dem Hohenberg wurde mehrheitlich zugestimmt.
  • Ebenfalls beschlossen wurde der forstliche Betriebsplan im Rahmen des Waldhaushalts 2022/2023. Rechnungsabschluss und Waldbericht 2022 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
  • Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich den Auftrag für die gesetzlich vorgegebene Erstellung einer Biotopverbundplanung. Die Kosten der lokalen Planung der Stadt werden vom Land zu 90 % bezuschusst.
  • Für ein gesetzliches Umlegungsverfahren von Flächen östlich der L355 erteilte das Gremium mehrheitlich seine Zustimmung und stellte Haushaltsmittel von 147.000 Euro in 2023 und 280.000 Euro in 2024 bereit. Die Flächen mit rd. 11,9 ha und 50 Grundstücken liegen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Industriegebiet Heiligenfeld, konnten aber auf freiwilliger Basis seither nicht von der Stadt erworben werden.

Anschließend konnten folgende weitere Beschlüsse gefasst werden:

  • Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb a. N.-Bildechingen (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss) zur Realisierung eines Erweiterungswunsches der Fa. Norma
  • Erlass einer Veränderungssperre und Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten. Hinsichtlich der Gebietsabgrenzung in Richtung Nordstetten bestanden im Gremium unterschiedliche Auffassungen, letztlich wurde mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.
  • Information über die Bauplatzpreisfestlegung im Baugebiet „Barbel-West“ in Horb a. N.-Talheim in Bezug auf eine Anfrage in der letzten Bürgersprechstunde. Die Verwaltung legte dar, dass nach derzeitigem Stand keine Reduzierungen der Erschließungskosten zu erwarten sind und der vom Gemeinderat festgelegte Bauplatzpreis mit 220 Euro/m² als zutreffend und marktgängig erachtet wird. Sofern wider Erwarten doch ein Überschuss entstehen sollte, wird dieser zur Deckung defizitärer Baugebiete in anderen Teilorten verwendet. In Tranche 1 haben sich 11 Interessenten der Interessentenliste für einen Bauplatz beworben, sodass nach derzeitigem Stand noch ein Bauplatz für die weitere Vermarktung zur Verfügung steht.
  • Auf einen Antrag der ULH hinsichtlich menschen- und insektenfreundlicher Beleuchtung hat die Stadtverwaltung technische Erläuterungen gegeben und über das aktuelle Vorgehen in Bezug auf die Neuerrichtung oder Umrüstung der Straßenbeleuchtung informiert. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
  • Die Informationen zum Haushaltsvollzug, 4. Quartal 2022 (vorläufiges Ergebnis zum 31.12.2022) konnten einvernehmlich zur Kenntnis genommen werden.
  • Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung über den Vergleichsvorschlag des Landgerichts Rottweil im Zivilverfahren der Stadt Horb a. N. gegen den früheren Architekten bei der Sanierung des Neckarbads entschieden. Der Vergleichsvorschlag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Dieser sieht eine Zahlung des Architekten in Höhe von 170.000 Euro an die Stadt vor. Die Stadt Horb a. N. klagt auf eine Gesamtsumme von knapp 1,4 Mio. Euro. Die Gründe für die Ablehnung des Vergleichsvorschlags sowie die weiteren Inhalte der Beratung im Gemeinderat unterliegen der Nichtöffentlichkeit, denn mit Bekanntwerden der Prozessstrategie würden der Stadt Horb a. N. Nachteile im laufenden Gerichtsverfahren entstehen.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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