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Stadtnachricht

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogramm 2023 – alle Förderanträge der Stadt Horb a. N. wurden bewilligt


Bei der Programmentscheidung 2023 des ELR wurden erfreulicherweise alle von der Stadt Horb a. N. zur Förderung beantragten Projekte berücksichtigt. Es handelt sich um neun Projekte, die einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 247.350 Euro erhalten. Dies ist erneut ein hervorragendes Ergebnis, welches die Stadt Horb a. N. in ihrem Einsatz unterstützt, die Wirtschaftsstruktur und die Innenentwicklung zu fördern und damit die Ortskerne zu stärken und lebendig zu erhalten. Im Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ erhalten acht Antragsteller einen Zuschuss für ihre Investitionen in den Stadtteilen Betra, Dettingen und Grünmettstetten. Hier beträgt die Fördersumme 168.870 Euro. Mit den geförderten Projekten wird ein Bruttoinvestitionsvolumen von rund 2,4 Mio. Euro angestoßen.

Gebäudekomplex in Betra
Privatfoto.
Abbruch eines baufälligen Gebäudekomplexes in Betra

Gebäude in Grünmettstetten
Privatfoto.
Umfassende Modernisierung eines alten Hauses in Grünmettstetten.

Mit den im ELR bereitgestellten Zuschüssen entsteht in Betra nach dem Abbruch eines baufälligen Gebäudekomplexes ein neues Wohnhaus, welches sich ortsbildgerecht in die Baulücke einfügt. In Dettingen wird ein altes Gebäude umfassend modernisiert, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen. In Grünmettstetten werden gleich mehrere Projekte gefördert: Modernisierung und Umbau eines leerstehenden Wohnhauses mit Wohnraumerweiterung, Neubau von zwei Einfamilienhäusern in Holzbauweise sowie zwei Abbrüche von nicht mehr bewohnbaren Gebäuden zur Baureifmachung der Grundstücke. Zusätzlich wurde in Grünmettstetten im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ ein Zuschuss von 78.480 Euro bewilligt. Gefördert wird der Neubau eines Vereinsheims, das gleichzeitig aber auch die Möglichkeit bieten soll, dörfliches Leben abzubilden.

Das ELR leistet mit der Programmentscheidung 2023 wieder einen wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag für die ländlichen Räume in Baden-Württemberg. Mit zahlreichen Projekten wird die strukturelle Entwicklung in unserer Stadt gestärkt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller wurden bereits von der Stadtverwaltung persönlich über die Förderung ihrer Maßnahmen unterrichtet. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung für Fragen zum ELR-Programm ist Andrea Flüchter (Tel. 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter(at)horb.de).

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Redakteur / Urheber

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