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Stadtnachricht

Hecken- und Baumschnitte sind noch bis Ende Februar möglich


Im Frühjahr gehen beim Landratsamt zahlreiche Anfragen wegen Ausnahmegenehmigungen ein, vor allem nach schneereichen Wintern. Es soll noch ein Baum gefällt oder eine Hecke auf den Stock gesetzt werden. Solche Ausnahmegenehmigungen dürfen aber von den unteren Naturschutzbehörden schon seit über zehn Jahren nicht mehr erteilt werden.

Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nach Jahresbeginn sehr knapp. Ab dem 1. März dürfen aber aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Das Landratsamt empfiehlt daher, vorrangig den Herbst für solche Arbeiten zu nutzen. Für Bäume gibt es je nach Standort unterschiedliche Regelungen, die auch in einem Merkblatt erläutert werden.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Das Merkblatt mit Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises. Dieses und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamts Freudenstadt, Tel. 07441 920-5034 oder -5035.

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