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Stadtnachricht

Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest


Auf Grund eines massiven Geflügelpestgeschehens im Norden Europas und eines aktuellen Nachweises der Tierseuche bei Schwänen am Neckar im Landkreis Tübingen, besteht ein erhöhtes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) in die Geflügelbestände des Landkreises.

Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Freudenstadt fordert daher alle Geflügelhalter im Landkreis auf, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind:

  • Vermeidung eines Kontaktes gehaltener Tiere zu Wildvögeln,
  • Füttern von gehaltenem Geflügel nur im Stall,
  • nur Zukauf von gesunden Tieren aus unverdächtiger Herkunft,
  • Betreten des Stalls mit stallspezifischer Kleidung und Wechsel des Schuhwerks.

Falls sich in einer Geflügel- und Hühnerhaltung unklare Krankheitssymptome, wie vermehrt plötzliche Todesfälle und Ähnliches zeigen, ist dies dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landratsamts Freudenstadt unter Tel. 07441 9204201 unverzüglich mitzuteilen.

Ergänzend weist die Behörde darauf hin, dass jeder Halter von Geflügel im Landkreis sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landratsamts registrieren lassen muss. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen. Zudem sollten Vorbereitungsmaßnahmen für eine eventuell kurzfristig notwendig werdende Aufstallungspflicht für Geflügel getroffen werden. Derzeit gibt es im Landkreis Freudenstadt noch keinen Ausbruch und keine Verdachtsfälle der Tierseuche (Stand: 13. Januar 2023).

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