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Stadtnachricht

Zuschüsse nach Vereinsförderrichtlinie jetzt beantragen


Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Vereine im Stadtgebiet an die Fristen der Vereinsförderrichtlinie erinnern.

Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie lizenzierte Jugendleiterinnen und Jugendleiter können bis zum 31. Januar 2023 beantragt werden. Bitte senden Sie die gültigen Unterlagen des WLSB, die geleisteten Stunden sowie die Bankdaten des Vereins per E-Mail an a-wehle(at)horb.de. Bitte beachten Sie, dass Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie lizenzierte Jugendleiterinnen und Jugendleiter nur einem Verein angerechnet werden können. Ebenso werden keine Zuschüsse ausbezahlt, wenn keine Stunden geleistet wurden.

Es können auch Anträge von eingetragenen Musik- und Gesangsvereinen sowie Gruppierungen von eingetragenen Musik- und Gesangsvereinen für Dirigentinnen und Dirigenten mit mindestens einer C1-Ausbildung gestellt werden. Dazu müssen Informationen zu Vereinsname, Name Dirigentin oder Dirigent und Ausbildungsnachweis ebenfalls bis zum 31. Januar 2023 per E-Mail an a-wehle(at)horb.de  gesendet werden.

Anträge auf Zuschüsse für Meisterschaften und Bauanträge können jederzeit abgegeben werden, jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich bei der Stadtverwaltung Horb a. N. gerne an Aileen Wehle, Tel. 07451 901-142, E-Mail: a-wehle(at)horb.de, wenden.

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