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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2022


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

Die Stadtverwaltung hat mit der Präsentation der Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023 die Vorlage in das Beratungsverfahren eingebracht. Die vorliegende Bedarfsplanung ist in die wesentlichen Bereiche quantitativer Bedarf, qualitativer Bedarf, organisatorische Rahmenbedingungen und Finanzen aufgeteilt. Im nächsten Schritt sollen die Ortschaften an der Bedarfsplanung insbesondere zum Thema Planbezirke beteiligt werden. Um im Stadtgebiet eine genauere und effektivere Planung im Produkt Kindergarten zu erzielen, sind vier Planbezirke getreu dem gültigen Grundsatz “kurze Beine – kurze Wege“ entstanden.

4 Planbezirke wurden für die Kita-Planung gebildet.

Die Vorteile sind: Bessere Schaffung & Planung von Plätzen (Kurz-/Langfristig), Erhalt wohnortnaher Kitas, Ressourcenorientierung (Personal/Bau) durch Zentralisierung von Ganztags- und U3-Betreuung in Hauptstandorten, aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung, zumutbare Entfernung einer Kita zum Wohnort der Familie (Ziel: Autofahrtstrecke 10-15 Min). Die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Kindergartenbedarfsplanes erfolgt dann nach Anhörung der Ortschaften in der Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2023.

Die Einführung eines Flächenmanagements für die Innenentwicklung mit folgenden Zielsetzungen wurde dem Gremium vorgestellt: Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen (u.a. Potenzial- und Entwicklungsflächen, Bau- und Nachverdichtungsflächen, Erwerb von Baulücken), Vermeidung von zukünftigem Leerstand und Baulücken, Halten und Zuzug junger Familien sowie Ermöglichen altersgerechten Wohnens, Energieeffizienz und Innovation mit neuen Wohn-, Eigentums- und Bauformen. Eine erste Maßnahme erfolgt mit dem Versand von Fragebögen an Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulücken, Nachverdichtungsflächen oder Leerständen.

Die Gebühren für die Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2023 - 2024 wurden neu kalkuliert. Entsprechend hat der Gemeinderat einstimmig die Gebühren zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt:

Wasserversorgungsgebühren: 
monatliche Grundgebühr pro Bemessungseinheit 5,15 Euro/Monat (unverändert) und Staffelung nach Nenngröße der Wasserzähler von 5,15 bis 103,00 Euro/Monat
Verbrauchsgebühren: 2,60 Euro/m ³(bisher 2,36 Euro/m³)

Abwassergebühren:  
Schmutzwassergebühr pro m³: 2,66 Euro/m³ (unverändert)   
Niederschlagswassergebühr pro m²: 0,47 Euro/m³ (bisher 0,53 Euro/m³)

Für die Fernwärmeversorgung auf dem Hohenberg hat der Gemeinderat die Wärmetarife im Preisblatt 2023 neu festgelegt.

Für die Erschließung des Baugebiets „Hohenbergkaserne-Mitte“ in Horb a. N. erfolgte die Vergabe von Bauarbeiten mit einer Auftragssumme von 1.811.135 Euro an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG aus Donaueschingen. Die Vergabesumme liegt damit unter der aktuellen Kostenfortschreibung.

Über folgende Bebauungsplanverfahren wurde vom Gemeinderat beschlossen:

  • „Seitenäcker“ in Altheim: Planbilligung und Auslegungsbeschluss
  • „Mühlwasen“ und „Gries II“ in Bildechingen: Satzungsbeschlüsse nach Abwägung von Stellungnahmen.
  • „Scheibenhalde“ in Nordstetten: Billigung der Entwurfsplanung, Auslegungsbeschluss und Beschluss über die Straßenbenennung.

Der Gemeinderat ist dem Wunsch von Oberbürgermeister Rosenberger gefolgt und hat ihn beauftragt, für die Große Kreisstadt Horb a. N. den Beitritt zum Bündnis „Bürgermeister für den Frieden“ (Mayors for Peace) zu erklären. Am jährlichen Flaggentag (8. Juli) soll mit dem Hissen der Flagge des weltweiten Bündnisses der „Bürgermeister für den Frieden“ ein sichtbares Zeichen für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen gesetzt werden.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Gutachterausschusses wurde gebilligt. 

Der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtentwässerung Horb hat das Gremium nach Kenntnisnahme des Prüfberichts zugestimmt.

Weiter hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat über den Vollzug des Haushaltsplanes 2022 mit Stand 30. September 2022 informiert.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentation zum Kindergartenbedarfsplan und zum Flächenmanagement aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter  www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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