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Stadtnachricht

Räum- und Streupflicht beachten


Letze Woche fiel der erste Schnee und der Winterdienst war bereits im Einsatz. Zu einer Zeit, zu der andere für gewöhnlich noch im warmen Bett liegen, sind die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs frühmorgens bereits ab 3:30 Uhr im Schichtdienst im Einsatz. Im Fuhrpark des städtischen Bauhofs stehen dabei in dieser Winterperiode drei neue Kleinschlepper zur Verfügung. In einem neuen Salzsilo können für den Winterdienst bis zu 120 Tonnen Salz gelagert werden.  

Salzsilo und drei Schlepper
Der städtische Bauhof wurde zusätzlich mit einem neuen Salzsilo mit einer Kapazität von 120 Tonnen sowie drei neuen Schleppern ausgestattet.

Wie schnell geräumt werden kann, richtet sich nach der aktuellen Verkehrslage sowie dem Arbeitsaufkommen. Hindernisse, wie parkende Fahrzeuge in engen Straßen, können zu erheblichen zusätzlichen Verzögerungen führen. Die Stadtverwaltung Horb a. N. bittet daher dringend darum, Fahrzeuge am Straßenrand so abzustellen, dass die schweren Räumfahrzeuge diese ohne Einschränkung passieren können. Ein bis zu 3,50 m breites Räumschild entspricht etwa einer Durchfahrtsbreite von zwei PKWs nebeneinander.

Streupflicht beachten
Im Interesse aller Mitmenschen obliegt den Bürgerinnen und Bürgern die Verantwortung für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte zu folgenden Zeiten:
Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr so geräumt und gestreut sein, dass zwei Personen aneinander vorbei gehen können (mindestens 1 m). Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise dann gestreut werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann.

Das Team des Winterdienstes der Stadtverwaltung Horb a. N. wünscht allen einen unfallfreien Winter.

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Redakteur / Urheber

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