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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29. November 2022


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 mit großer Mehrheit das Forsteinrichtungswerk bis zum Jahr 2031 beschlossen. Das Forsteinrichtungswerk 2022-2031 wurde vom Einrichter, Herr Andreas Sippel, auf Grundlage der in der Sitzung vom 18.05.2021 vom Gemeinderat vorgegebenen Zieldefinitionen fertiggestellt und in der Sitzung vorgestellt. Der Dreiklang der Nachhaltigkeitsziele Ökologie, Ökonomie und der sozialen Zielsetzung ist nach wie vor im gesamten Stadtwald vorherrschend. Neu ist im Forsteinrichtungswerk jedoch die Festlegung der Bewirtschaftung im Rahmen von Schwerpunktflächen. Die einzelnen Flächen sollen für die Leistungen, für die sie besonders geeignet sind, gestärkt werden.

Das Forsteinrichtungswerk berücksichtigt unter anderem in starkem Maße die immer stärker werdenden Auswirkungen des Klimawandels. Der Fokus wird auf einen klimastabilen Waldumbau mit einer hohen Verjüngungsquote gelegt. Vor allem Laubhölzer, sowie Douglasie, Lärche und Tanne werden für einen nachhaltigen, klimastabilen Zukunftswald gepflanzt. Zum Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Artenvielfalt werden bestimmte Waldflächen dauerhaft stillgelegt. Die Klimaveränderungen, verstärkt durch den hohen Anteil an alten Baumbeständen im Horber Stadtwald, fordern einen auf die Gegebenheiten angepassten Hiebsatz. Das Kreisforstamt wird die Planung in den Jahren 2022-2031 im Stadtwald entsprechend umsetzen. Durch Rücksprachen, den jährlichen Waldhaushalt, die Zwischenrevision und den im vierjährigen Rhythmus stattfindenden Vor-Ort-Termin mit dem Gemeinderat wird die Ausführung mit der Stadt und dem Gemeinderat abgestimmt.

Weiter hat der Gemeinderat eine Anpassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Horb a. N. beschlossen. Die Feuerwehr hat Vorschläge für eine Anpassung der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen im Rahmen einer Feuerwehrdienstbesprechung konkretisiert. Die vom Gemeinderat jetzt beschlossenen Anpassungen ergeben gegenüber der bisherigen Regelung Mehraufwendungen in Höhe von rd. 19.000 Euro/Jahr.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentationen aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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