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Stadtnachricht

Änderungen der Müllgebührenveranlagung zum Jahreswechsel beantragen


Der Jahreswechsel steht bevor und der Abfallwirtschaftsbetrieb hat bereits mit den Vorkehrungen für den Versand der Jahresgebührenbescheide 2023 begonnen.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Änderung der Behältergröße oder andere Änderungen zur Müllgebührenveranlagung (z. B. Namensänderung, Änderung der Adresse, Änderung der Bankdaten) zum Jahreswechsel beantragen möchten, müssen bis spätestens 30. November 2022 schriftlich einen Änderungsantrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb stellen. Nur so kann eine Bearbeitung zum 1. Januar des neuen Jahres sichergestellt werden. Anträge die später eingehen, können erst nach dem Versand der Bescheide, Anfang Februar 2023, berücksichtigt und bearbeitet werden.

Antragsformulare sind bei der Stadtverwaltung Horb a. N. sowie beim Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich. Auch im Service-Bereich der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-fds.de können Antragsformulare heruntergeladen werden. Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.


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