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Stadtnachricht

Friedhöfe - Orte des würdigen Gedenkens


Vor Allerheiligen möchte die Friedhofsverwaltung auf zwei ärgerliche Umstände hinweisen. Leider wird immer wieder festgestellt, dass Fremdabfälle widerrechtlich in den Kompostbehältern entsorgt werden. Die Wege auf dem Horber Friedhof werden für private Zwecke befahren. Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu einer Anzeige führen.

Fremdabfälle (Windeln, Pflanztöpfe und Steingut wie Schalen) sowie Reste von Grababräumungen (Einfassungen, Steine, Platten) werden oftmals widerrechtlich in den Kompostbehältern entsorgt. Dies kann zu erheblichen Folgeschäden führen, da die kompostierbaren Abfälle im Häcksler landen und diese Fremdabfälle zu Schäden an der Maschine führen. Eingebrachtes Glas stellt zudem eine ernstliche Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter dar. Der Verursacher kann über eine Anzeige hierfür in Haftung genommen werden.

Abfälle auf Friedhöfen
Widerrechtlich entsorgte Fremdabfälle auf einem Friedhof.

Zum Ärgernis der Friedhofsverwaltung kostet diese Entsorgungsvariante jährlich mehrere tausend Euro zusätzlich für die Sortierung der Störstoffe und ist daher längst kein Kavaliersdelikt mehr. Diese Art der Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro belangt werden kann.

Wenn sie Ihre alten Einfassungen nicht selbst entsorgen können oder möchten, bleibt es Ihnen freigestellt, einen Fachbetrieb Ihrer Wahl mit der Abräumung und Entsorgung zu beauftragen. Plastikabfälle sollten zuhause im Gelben Sack der Wiederverwertung zugeführt und nicht auf dem Friedhof belassen werden.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher um Beachtung und bedankt sich recht herzlich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die durch ihre Mithilfe für einen reibungslosen Ablauf sorgen und damit einen sauberen und gepflegten Friedhof unterstützen.

Nach wie vor werden Wege auf dem Friedhof in der Horber Kernstadt unerlaubt für private Zwecke befahren. Das Befahren der Wege im Friedhof ist nur Personen gestattet, die Arbeiten im Auftrag der Stadt oder von Grabbesitzern zu verrichten haben (z.B. Bestatter, Steinmetze, Gärtner, Baubetriebe). Wer dennoch mit dem Privatfahrzeug in den Friedhof fährt, stört nicht nur andere Friedhofsbesucher, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Anzeige rechnen. Zum Transport von Pflanzen und Erde stehen die bekannten "Wägelchen" am Eingang zur Verfügung.

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