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Stadtnachricht

Wohnanlage für geflüchtete Menschen in Horb a. N.


Noch aus der Unterbringungsverpflichtung der ersten großen Flüchtlingswelle aus den Jahren 2015/2016 hatte die Große Kreisstadt Horb am Neckar die Verpflichtung, zur Unterbringung von mindestens 60 weiteren Geflüchteten, die sich noch immer in der Erstunterbringung des Landkreises befinden. Bereits im Frühjahr dieses Jahres zeichnete sich nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ab, dass mit steigenden Flüchtlingszahlen zu rechnen sei. Bis heute sind 300 aus der Ukraine geflüchtete Personen in Horb gemeldet.

In ihrer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber dem Kreis, dem Land sowie dem Bund und in Anerkenntnis der humanitären Selbstverpflichtung zur Hilfe der sich in Not befindenden Menschen, wurde bereits im März Herrn Landrat Dr. Rückert sowie dem ersten Landesbeamten Herrn Geiser mitgeteilt, dass die Große Kreisstadt Horb am Neckar beabsichtige, neben der Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Geflüchteten, bereits in der Vergangenheit formulierte Ideen zum Bau von Unterkünften wieder aufzugreifen. Temporäre Abhilfe für die zu erwarteten Flüchtlingsströme sollten im Zusammenhang mit der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in modularer Bauweise erfolgen. Hierzu wurden Kontakte zu verschiedenen Herstellern von Gebäudekomplexen in Modulbauweise gesucht. Weiterhin wurde nach geeigneten Flächen zur Errichtung der Anlagen im Stadtgebiet gesucht. Eine hierfür geeignete Fläche wurde in der Florianstr. 16 (ehemaliges Feuerwehrgelände) gefunden.

Angebot zur Übernahme einer Anlage aus München
Das Unternehmen KIP Fertigbau aus Dülmen ist bereits in unterschiedlichen Projekten ein verlässlicher Partner der Großen Kreisstadt Horb am Neckar. Im Kontakt zu diesem Unternehmen wurde uns angeboten, dass eine im Zuge der ersten großen Flüchtlingswelle in München errichtete Anlage, die allerdings baulich niemals fertiggestellt und folglich auch nie bezogen wurde, von der Großen Kreisstadt Horb am Neckar erworben werden könne. Die Anlage selbst ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen der auftraggebende Stadt München und dem Generalunternehmer.

Diese Option wurde dem Gemeinderat gegenüber kommuniziert. Die Horber Handwerkerschaft, die gegebenenfalls für den Innenausbau der Anlage hinzugezogen werden könnte, wurde in die Überlegungen und Gespräche einbezogen. Auch wurde der Kontakt zur gegenwärtigen Eigentümerin der Anlage, der Landeshauptstadt München, gesucht. Herr Oberbürgermeister Rosenberger und Herr Bürgermeister Zimmermann machten sich, begleitet und unterstützt von Experten des Rathauses, selbst ein Bild von der in München errichteten Anlage. Zahlreiche Horber Handwerksunternehmen erklärten sich in Gesprächen mit der Stadtverwaltung dazu bereit, bei Montage und Innenausbau (sollte dies erforderlich sein) unterstützen zu wollen. Eine entsprechende Informationsveranstaltung über die Anlage wurde mit den zur Mitwirkung bereiten Handwerkern geführt.

Bei den trilateralen Gesprächen zwischen der Landeshauptstadt München, dem Unternehmen KIP sowie der Großen Kreisstadt Horb am Neckar wurde in den weiteren Gesprächen eruiert, in welchem Zustand sich die Anlage befände und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich seien, um die - einerseits aufgrund des langen Leerstandes - aber auch durch die baulich niemals finalisierte Umsetzung des Projekts, vorhandenen Mängel zu beseitigen. In umfangreichen und tiefgehenden Gesprächen und Verhandlungen wurden die Risiken bezüglich Ab- und Aufbau der Anlage in Horb sowie der erforderliche Innenausbau geklärt.

Im Zuge des Abebbens der ersten Flüchtlingswelle war es für München nicht mehr erforderlich, die begonnene Anlage bauseitig zum Abschluss zu bringen. Auch scheinen in der Stadt München heute ausreichend Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zu bestehen. Mit den damals für den Aufbau in München verantwortlichen Bauleitern, den Montagetrupps des Unternehmens KIP und unter Einbeziehung beispielsweise der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektro, wurden Vereinbarungen zur Demontage und Montage der Anlage in Horb getroffen.

Die damals mit dem Vorhaben befassten Ingenieurbüros, wie beispielsweise Brandschutzexperten und Statiker, wurden weiterhin in die Verhandlungen mit einbezogen. Gegenwärtig lässt sich noch nicht abschätzen, in welchem Umfang es erforderlich sein wird, die Horber Handwerksbetriebe, die ihre Beteiligung beim Wiederaufbau des Komplexes in Horb in Aussicht gestellt haben, mit einbezogen werden müssen. In einer Informationsveranstaltung werden diese Unternehmen seitens der Stadtverwaltung nochmals eingeladen.

Standort Florianstraße
Wie bereits über die Medien kommuniziert, wächst der Druck auch auf den Landkreis Freudenstadt in erheblichem Umfang. Die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine, vor allen Dingen die zunehmenden Angriffe russischer Einheiten auch auf zivile Einrichtungen sowie zentrale Energieversorgungsanlagen lassen erwarten, dass der Flüchtlingsstrom über die Wintermonate nicht abreißen, sondern eher weiter zunehmen wird. Dies macht es erforderlich, die Anlage für 120-150 Geflüchtete am Standort in der Florianstraße in Horb sehr zeitnah realisieren zu können.
Eine Teilbaugenehmigung für die Erdarbeiten liegt bereits vor. Am heutigen Tage beginnt ein weiterer Partner der Großen Kreisstadt Horb am Neckar, das Unternehmen Gfrörer, mit dem Bau der erforderlichen Erschließungsanlagen auf dem Grundstück, der Florianstraße 16.

Es stehen von weitere statische Berechnungen für die zu errichtende Bodenplatte aus sowie die notwendige Brandschutzkonzeption. Diese fließen in die noch zur erteilende umfassende Baugenehmigung für die Anlage ein. Zuständig hierfür ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, da es im Verfahren einen Einspruch gegen das Vorhaben gegeben hat.

Das Unternehmen Elsässer aus Talheim wird die komplexe Planung und Umsetzung des Transports der Containereinheiten nach Horb übernehmen. Abhängig von der Baugenehmigung rechnet die Stadt mit einer Anlieferung der Raummodule in ein bis zwei Monaten.

Zur Finanzierung des Vorhabens ist es der Stadt Horb im Frühjahr 2022 gelungen, einen zinsgünstigen Kredit aus einem entsprechenden Förderprogramm des Bundes zu erhalten. Weiterhin legte das Land im September 2022 ein Programm zur Co-Finanzierung für bauliche Anlagen für geflüchtete Menschen auf. Hier gelang es der großen Kreisstadt Horb am Neckar einen rangwahrenden Antrag auf Förderung der Anlage zu stellen. Eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung auf vorzeitigen Baubeginn liegt der Stadt Horb vor, sodass im Vorgriff auf die Genehmigung des Förderantrages, aus dem sich der Umfang von bis zu 1,4 Millionen € ergeben könnte, bereits heute begonnen werden kann.

Die bestehenden Mängel der Anlage in München sind der Großen Kreisstadt Horb am Neckar sehr wohl bekannt und dies nicht nur über die Medien. Seitens der Landeshauptstadt München sowie des Herstellers/Errichters des Gebäudekomplexes in München liegen uns sämtliche Planungen, Gutachten und sonstige Unterlagen vor. Darüber hinaus hat die Große Kreisstadt Horb am Neckar zusätzliche Gutachter in das Verfahren mit eingebunden, so dass die Risiken bezüglich der Montage und des Wiederaufbaus der Anlage im Zuge der Verhandlungen sowie der jetzt begonnenen baulichen Umsetzung der Anlage umfänglich behoben werden können.

Bereits im ersten Quartal des Jahres 2023 soll die Anlage baulich umfänglich abgeschlossen sein, so dass wir dann weitere Flüchtlinge bei uns in Horb willkommen heißen können.
Für die Unterstützung auf allen Ebenen über den Gemeinderat, der Handwerkerschaft und dem Unternehmertum in Horb, den Unternehmen, die in München bereits in die baulichen Umsetzungen einbezogen waren, die Planungsbüros, Ingenieurbüros sowie unsere Kolleginnen und Kollegen im Rathaus danken Herr Oberbürgermeister Rosenberger und Bürgermeister Zimmermann ausdrücklich: „Es ist uns bewusst, dass ohne den intensiven Einsatz und das gute Zusammenspiel aller Stellen, diese schnelle Realisierung der hochkomplexen und bedeutenden Maßnahme für Horb, aber noch viel mehr für die unter Leid und Not und den Auswirkungen des Krieges leidenden Menschen, nicht möglich gewesen wäre“.

Eckdaten zur modularen Anlage:
- 198 modulare Gebäude
- davon werden 134 in der Florianstraße aufgebaut, die weiteren Einheiten werden für andere Zwecke der Stadt verwendet bzw. auch zwischengelagert.
- die Wohnanlage in der Florianstraße umfasst 60 Wohneinheiten, in denen jeweils 2 bis 3 Personen untergebracht werden können, insgesamt schätzungsweise 120-150 Personen
- neben den 60 Wohneinheiten gibt es gemeinschaftliche Sanitäranlagen, Küchen sowie Aufenthaltsräume und Lagerflächen
- die reinen Anschaffungskosten für die Anlage belaufen sich auf ca. 700.000 €.
- bei den aktuell – vorsichtig geschätzten – Kosten gehen wir davon aus, dass wir im Gesamtprojekt bei etwa 4 Mio € liegen werden; positiv dabei ist, dass aus diesen Modulen auch der neue zweigruppige Interimskindergarten in Bildechingen bedient werden kann.

Fazit:
Der Neubau einer Anlage wäre wesentlich teurer zu stehen gekommen und wäre kurzfristig aufgrund der Lieferzeiten auch nicht realisierbar. Wir gehen davon aus, dass wir auf diese Weise eine kostenbewusste und menschenwürdige Lösung gefunden haben, die möglichen weiteren Hallennutzungen entgegenwirkt. Zudem gehen wir auch von einer Refinanzierung durch Zuschüsse und regelmäßige Einnahmen für die Bereitstellung des Wohnraums aus.

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Redakteur / Urheber

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