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Stadtnachricht

Abzocke mit Pellets & Co. über Fakeshops


Die Masche ist nicht neu: Fakeshops locken online mit begehrten Produkten zu sehr niedrigen Preisen, verlangen Vorkasse, aber liefern dann die Ware nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben es oft schwer, an ihr bereits bezahltes Geld zu gelangen, da die Abzocker schwer zu fassen sind. Im aktuellen Fall berät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher, die in gefakten Onlineshops, auf der Suche nach günstigen Pellets- oder anderen Brennmaterialien in die Fakeshop-Falle getreten sind.

Ist das Geld einmal per Vorkasse überwiesen, ist es meistens schwierig, das Geld von einem Fakeshop wieder zurückzubekommen. Betroffene können zwar versuchen, ihre Bank zu kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das ist teilweise aber schon nach ein paar Sekunden nicht mehr möglich. Zahlungsdienstleister, die einen Käuferschutz anbieten sind da Erfolgsversprechender, aber auch bei einem Lastschriftverfahren haben sie bis zu acht Wochen nach Einzug Zeit, um die Zahlung rückgängig zu machen.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht erst in unangenehme Situationen mit Fakeshops geraten, rät die Verbraucherzentrale auf folgende „Warnsignale“ zu achten, um Abzocke zu vermeiden:

  • Auffällige Internetadressen:
    Pellets im „Möbel Shop“? Wenn der Geschäftsname nicht zum angepriesenen Produkt passt, ist Skepsis angesagt. Auch Schreibfehler sind immer Anzeichen zu besonderer Vorsicht.
  • Nur eine Zahlungsweise:
    Vorsicht bei ausländischen IBAN-Kontoverbindungen. Die der Verbraucherzentrale bekannten Fälle weisen ein französisches Konto auf. Schauen Sie immer, ob es mehrere Bezahlwege gibt. Verbleibt bei der eigentlichen Bestellung nur noch die Vorkasse, dann Hände weg! Händler haben bis zum Bestellbutton mindestens zwei Zahlungswege vorzuhalten.
  • „Gütesiegel“:
    Gerade Fakeshops verwenden erfundene Gütesiegel ohne jeglichen Wert. Zum Teil bilden sie echte Gütesiegel ab, ohne dass sie das entsprechende Zertifikat besitzen. Sind Siegel nicht mit dem Siegel-Betreiber verlinkt, gilt: Hände weg!
  • Impressum und AGB:
    Ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und das Impressum ist immer hilfreich: Fehlt das Impressum, ist das immer ein starkes Indiz, dass ein unseriöses Unternehmen dahintersteckt.

Mehr Informationen zum Thema Fakeshops finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-bawue.de. Dort finden Sie auch einen „Fakeshopfinder“ mit dem Sie einfach rausfinden können, ob ein Shop seriös ist.

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Redakteur / Urheber
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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