Banner_Amtsblatt

Horber Amtsblatt

  • Informative Beiträge, amtliche Nachrichten und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auch im Horber Amtsblatt.

RSS-Feed

  • RSS-FeedBleiben Sie informiert: Sie können die Pressemitteilungen der Stadt Horb am Neckar auch als RSS-Feed abonnieren.

Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. September 2022


In der ersten Sitzung nach der Sommerpause fasste der Gemeinderat am Dienstag, 27. September 2022 folgende Beschlüsse:

TOP 1: Aufgrund der aktuellen Energiekrise hat der Gemeinderat folgende Maßnahmen im Stadtgebiet für Energieeinsparungen beschlossen bzw. bekräftigt:

- Neckarbad: Bei der besonders energieintensiven Einrichtung wurde bereits eine moderate Senkung der Wassertemperatur vor einiger Zeit umgesetzt (Schwimmerbecken von 28° auf 26° C; Familienbecken von 33° auf 32° C).

- Sport- und Mehrzweckhallen sollen nicht geschlossen werden, sondern ein Betrieb mit 18° C erfolgen. Die Temperatur liegt damit um ein Grad über der in der DIN zum Betrieb von Sporthallen vorgesehenen Temperatur. Das Abstellen des Warmwassers für die Duschen ist bislang nicht angedacht.

- Bei den Verwaltungsgebäuden sollen die Raumtemperaturen in den Büros auf die entsprechende Verordnung der Bundesregierung von 19° C reduziert werden.

- Schulen werden entsprechend der Handreichung des Kultusministeriums mit einer Temperatur in den Klassen- und Fachräumen von 20° C beheizt.

- In den Kindergärten soll die Raumtemperatur entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung 20° C, im Kleinkindbereich bis 22° C betragen.

- Nebenflächen (z. B.) Flure sollen entsprechend der Verordnung der Bundesregierung nicht beheizt werden.

- Auf die Nutzung von Warmwasser in eigenen Gebäuden soll entsprechend der Verordnung der Bundesregierung verzichtet werden (Ausnahme Duschen in Sport- und Mehrzweckhallen bzw. Neckarbad siehe oben).

- gasbetriebene Heizungsanlagen: Umstieg auf anderen Energieträger prüfen.

- Straßenbeleuchtung: Die Straßenbeleuchtung ist bereits zu 90 % auf LED umgestellt. Derzeit wird die Straßenbeleuchtung um 4:00 Uhr eingeschaltet und bei ausreichender Helligkeit über Dämmerungsschalter wieder ausgeschaltet. Am Abend wird über Dämmerungsschalter bei einbrechender Dunkelheit eingeschaltet und derzeit um 0:30 Uhr ausgeschaltet. Die Leuchtdauer soll um eineinhalb Stunden reduziert werden: Somit Ausschalten gegen 0:00 Uhr - Einschalten gegen 5:00 Uhr. Berücksichtigt beziehungsweise weiter geprüft werden sollen noch, wenn möglich, die Daimler-Schichtzeiten und die Beleuchtung möglicher sogenannter „Angsträume“.

- Atmosphärische Beleuchtungen wurden entsprechend der Verordnung der Bundesregierung bereits abgestellt.

- Bei der Weihnachtsbeleuchtung strebt die Stadtverwaltung eine landkreisweit einheitliche Reduzierung an und schlägt vor, je einen Weihnachtsbaum pro Ortsteil mit LED-Beleuchtung; Verzicht auf weitere Weihnachtsbeleuchtung, außer zu Veranstaltungszeiten oder beispielsweise am Wochenende. Hierbei sollten aber alle Städte und Gemeinden im Landkreis mitmachen.

Die jeweils mit großen Mehrheiten einzeln beschlossenen Maßnahmen sind als Beginn eines Prozesses zu sehen, um das Thema Energieeinsparungen voranzubringen. Weitere Einsparmaßnahmen sind derzeit noch in Prüfung.

TOP 2: Der Gemeinderat hat im Dezember 2018 der Generalsanierung des Stadionhallenkomplexes zugestimmt. Damals wurden Sanierungskosten in Höhe von 2,1 Mio. Euro geschätzt. Bei weiteren Planungen wurde ein Sanierungsaufwand von über 6 Mio. Euro errechnet. Im Hinblick auf das Alter der Gebäudeanlage sowie den geschätzten Wert der Immobilie von insgesamt unter 700.000 Euro (entsprechend einer jüngst vorgenommenen Wertermittlung) wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom März 2021 festgestellt, dass eine Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes nicht wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist. Der Bund hat zwischenzeitlich ein Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt. Der Gemeinderat beauftragte die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer Projektskizze für den Neubau der Stadionhallen (möglichst mit Tauchsteinhalle) als multifunktionaler Hallenkomplex für Schul- und Vereinssport, als auch für Veranstaltungen für die Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm.

TOP 3: Mit einer Mehrfachbeauftragung soll die konzeptionelle Weiterentwicklung des Stadteinganges Horb Süd entlang der B32 nach Realisierung der Neckartalquerung erfolgen. In Form eines Rahmenkonzeptes sind Vorschläge für die qualifizierte Weiterentwicklung des gesamten Gebietes zu entwickeln. Das geforderte Konzept soll neben Nutzungsarten und funktionalen Bezügen auch angestrebte Nutzungsintensitäten und Zonierungen für die weitere Entwicklung definieren. Weiter sind auch wohnbauliche Entwicklungsoptionen über die bestehende Ortslage hinaus anzudenken. Auch sind Vorschläge für eine neue und prägnante Definition des Stadteinganges unter Berücksichtigung vielfältiger Ausblickmöglichkeiten auf die Stadtsilhouette zu machen. Das Gremium hat beschlossen, zur Vorbereitung der Mehrfachbeauftragung eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates einzusetzen.

TOP 4: In Horb a. N. soll ein Wohnmobilstellplatz entstehen. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für den Standort auf den Neckarwiesen (Variante 2) ausgesprochen. Hier finden sich unterschiedliche Stellplatzgrößen und der Platz kann in Zukunft erweitert werden. In einem ersten Schritt würden 16 Stellplätze entstehen. Mit dem Betreiber soll eine entsprechende Vereinbarung ausgehandelt werden, sodass der Stadt keine laufenden Kosten entstehen.

TOP 5: Der Gemeinderat hat den Bericht der Verwaltung zur beabsichtigten Schließung der Außenstelle des Finanzamts Freudenstadt zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag der Verwaltung, dem Land anzubieten, bei Beibehaltung der Außenstelle und vergleichbarer Auslastung des Gebäudes die Räumlichkeiten mietfrei zu überlassen, wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Deutlich wurde in der Diskussion vor allem, dass im Falle einer Schließung der Horber Außenstelle das Finanzamt gefordert ist, Sprechzeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Horb a. N. zu realisieren. Aufgrund der begrenzten Verhältnisse wird dies allerdings nicht in den Räumen der Stadtverwaltung möglich sein.

Weitere Beschlüsse kurz und bündig:

· Für den Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf“ wurde die Vorentwurfsplanung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

· Der Vergabe für einen neuen Biomasse-Heizkessel als Ersatzbeschaffung für den Kessel im Spitalhof an die österreichische Firma Agro Forst und Energietechnik GmbH aus St. Paul für insgesamt 3.918.884,20 Euro wurde zugestimmt.

· Die Bauleistungen des Breitbandausbaus zur Anbindung der Schulen in Horb a. N.-Bittelbronn und -Dettingen an die Fa. Jung GmbH aus Vörstetten wurde mit einer Auftragssumme von 678.992,76 Euro vergeben.

· Die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Horb a.N. wurde angepasst. Hierzu wird im Einzelnen auf die amtliche Bekanntmachung der Satzungsänderung in dieser Ausgabe verwiesen.

· Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Horb a. N. wurde nach Kenntnisnahme des hierzu vorgelegten Prüfberichts mittels Gemeinderatsbeschluss festgestellt.

· Der Gemeinderat hat beschlossen, den Sanierungstopf für Maßnahmen insbesondere in Schulen, Kindergarten, Sportstätten einmalig um 330.000 Euro aufzustocken. Ermöglicht wird die Aufstockung durch überplanmäßige Steuereinnahmen und einem deutlich besser verlaufenden Vollzug als erwartet im laufenden Haushaltsjahr.

· Der Haushaltsvollzug zum 2. Quartal 2022 wurde zur Kenntnis genommen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

^
Redakteur / Urheber

Direkt | finden