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Stadtnachricht

Füchse im Wohngebiet


Füchse fühlen sich als Allesfresser in menschlichen Siedlungen ausgesprochen wohl. In Wohngebieten erfahren sie keinen Jagddruck. Es gibt viele Unterschlupfmöglichkeiten, daneben Haustiere wie Hühner und Kaninchen, offene Komposthaufen mit Essensresten, Hunde- und Katzenfutter. Insbesondere zur Aufzuchtzeit ihrer Jungen ziehen diese leicht verfügbaren Nahrungsquellen die Füchse magisch an.

Fuchs im Wohngebiet
Füchse sind gegenüber Menschen scheu, nicht aggressiv. Wenn sie keine schlechten Erfahrungen mit Menschen machen, werden sie häufig sehr neugierig und vertraut.

Um Wohngebiete für Füchse unattraktiv zu machen sind folgende Verhaltensweisen und Maßnahmen dringend notwendig: 

  • Füchse nie anlocken, mit ihnen spielen oder gar füttern, sondern erschrecken, verjagen, mit Wasser bespritzen, ihnen das Leben also möglichst unsicher und unangenehm gestalten. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben!
  • Keine Essensreste (Fleisch, Knochen, Käse, Obst etc.) auf dem Kompost entsorgen (dies verhindert übrigens auch Mäuse- und Rattenbefall)
  • Gartengrill stets gut reinigen, Reste von Grillgut entsorgen
  • Kompost mit Drahtgitter abdecken oder geschlossenen Komposter verwenden
  • Hunde- oder Katzenfutter auch tagsüber nicht offen herum stehen lassen
  • Gelbe Säcke oder Abfallsäcke erst morgens zur Abfuhr bereitstellen
  • Haustiere nachts im geschlossenen Stall halten. Auslauf der Haustiere durch einen festen Drahtzaun (mind. 2 m hoch mit 50 cm Untergrabeschutz) oder wirksamer durch ein geschlossenes Gehege oder mit einem Elektrozaun schützen
  • Unterschlupfmöglichkeiten wie Hohlräume unter Gartenhäusern verschließen oder dichte, bodendeckende Hecken beseitigen (Füchse können durch Spalten von nur 12 cm schlüpfen)

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über diese Verhaltensweisen. Nur wenn alle sich an den Abwehrmaßnahmen beteiligen, zeigen diese auch Wirkung.

Füchse unterliegen dem Jagdrecht. Sollten die oben beschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Untere Jagdbehörde auch in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie Wohnsiedlungen die Jagd auf Füchse ausnahmsweise zur Gefahrenabwehr und aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Fuchsbandwurm) genehmigen. Üblicherweise wird eine Genehmigung zum Fang mit der Lebendfalle ausgestellt. Füchse haben vom 16. Februar bis 30. Juni Schonzeit. In Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Ein Schonzeitverstoß ist strafbewehrt.

Weitere Fragen beantwortet der Wildtierbeauftragte des Landkreises Freudenstadt, Peter Daiker, Tel. 07441 9205077.

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