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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Juli 2022


In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause fasste der Gemeinderat am 19. Juli 2022 folgende Beschlüsse:

Im Rahmen der Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Horb a. N. stimmte der Gemeinderat der von den Vertretern des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg empfohlenen pauschalen Erhöhung von 3,9 Prozent der gesamten Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022 / 2023 zu und beschloss zudem die Erhöhung der Ü3 VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) Beiträge sowie der U3 AM (altersgemischte Gruppe) VÖ Beiträge um fünf Prozent. Aktuell weisen die Elternbeiträge einen Kostendeckungsgrad von 11 % auf, d.h. 89 % der Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit und somit alle Steuerzahler. Die Empfehlung der Spitzenverbände lautet auf 20 % Kostendeckungsgrad, wovon die Stadt Horb a. N. mit der vorgenommenen Anpassung noch weit entfernt ist. Das Gremium befürwortete auch den Vorschlag, die Beiträge für das Mittagessen ab 1. September 2022 in Höhe von 50 Euro (aktuell 40 Euro) monatlich pauschal mit den Elternbeiträgen einzuziehen.

Mehrheitlich fasste der Gemeinderat den Beschluss, die öffentliche Widmung der Straße „Turnhallenweg“ in Horb a. N.-Talheim im Bereich des Pausenhofs zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs sowie des Fahrradverkehrs von Montag bis Freitag von 9:40 bis 9:55 Uhr und 11:25 bis 11:40 Uhr sowie von 12:25 bis 13:45 Uhr an Schultagen einzuziehen. Durch diese Teilentwidmung kann mit der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr das Ziel einer gefahrenfreieren Nutzung des Pausenhofs und des Schulbereichs während der Pausenzeiten erreicht werden.

Einstimmig billigte das Gremium die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hohenbergkaserne-Mitte in Horb a. N.“, stimmte der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu und nahm die vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag, die Planstraße A im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Horber Höhe“ und die Planstraße C mit der Bezeichnung „Am Wasserturm“ zu benennen.

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim und der Änderung des Bebauungsplans „Bände“ in Horb a. N.-Dießen entschied der Gemeinderat über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und beschloss die Änderungen der beiden Bebauungspläne jeweils als Satzung.

Das Gremium billigte die Entwurfsplanung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten und stimmte der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu. Ein Antrag von Stadträtin Sauter, die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachformen dem Gestaltungsbeirat vorzulegen, wurde abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Horb a. N. über das durch Kaufvertrag vom 11. Mai 2022 veräußerte Grundstück Flst. 109/2. Oberdorfstraße 16 im Sanierungsgebiet „Mühringen“ in Horb a. N. auszuüben. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kann das zentrale Sanierungsziel im Sanierungsgebiet „Mühringen“, der Ausbau der Oberdorfstraße, verwirklicht werden. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, einen entsprechenden Verwaltungsakt zur Ausübung dieses Vorkaufsrechts zu erlassen und die Fläche ins Eigentum der Stadt Horb a. N. zu übertragen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Nahwärmenetz in Horb a. N.-Ahldorf beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ausführungsplanung für das Leitungsnetz und die Heizzentrale zur Versorgung des ersten Bauabschnitts im Bereich des nicht erschließungsbeitragspflichtigen Teilbereiches des Kirchberger Weges in Horb a. N.-Ahldorf durchführen zu lassen und zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel sind in den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke einzuplanen und die Baumaßnahmen auszuschreiben.

Einstimmig ermächtigte das Gremium die Verwaltung zur Vergabe von Dienst- und Bauleistungen während der Sommerpause. Die Ermächtigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bezieht sich auf die Vergabe der Dienstleistungen für das Straßenzustandskataster, die Vergabe der Bauleistungen für eine Stützmauer in der Killbergstraße in Horb a. N.-Grünmettstetten, die Vergabe der Bauleistungen des Baugebiets „Großäcker II“ in Horb a. N.-Dettensee, die Bauleistungen für die Ausgleichsmaßnahme „Löwenbrünnele“ für das Baugebiet „Hohenbergkaserne-Süd“ sowie die Vergabe des Heizcontainers für das Wärmenetz in Rexingen.

Der Gemeinderat befasste sich eingehend mit einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.06.2022 für eine Resolution zur Gäubahn. Mit dem Resolutions-Entwurf der SPD-Gemeinderatsfraktion ist u.a. die Forderung verbunden, die Gäubahn über die bisherige Panoramastrecke in einen (oberirdischen) Ergänzungsbahnhof zu führen und dauerhaft zu erhalten. Oberbürgermeister Peter Rosenberger berichtete dem Gremium über jüngste Gespräche und Forderungen der Anrainerkommunen entlang der Gäubahn. Unter den an der Gäubahn liegenden Großen Kreisstädten besteht weitgehend Einigkeit darin, eine Unterbrechung der Gäubahn in Vaihingen, wie sie aktuell während der Bauzeit zur Neuanbindung an den Flughafen vorgesehen ist, möglichst gering zu halten. Am Tag vor der Gemeinderatssitzung haben die Projektpartner von Stuttgart 21 erklärt, dass die Panoramabahn zumindest bis zu einem zu ergänzenden Nordhaltepunkt erhalten werden soll. Dazu soll die Strecke ab dem Jahr 2025 für zwei Jahre bis 2027 ertüchtigt werden. Damit verbunden wäre weiterhin eine Unterbrechung der Gäubahn mit einem vorläufigen Endhalt während der Ertüchtigungsphase in Vaihingen, von wo aus der Umstieg auf die S-Bahn zum Anfahren des Stuttgarter Hauptbahnhofs notwendig wäre. In diesem Zusammenhang konnte Oberbürgermeister Rosenberger auch bekannt geben, dass die Projektpartner von Stuttgart 21 grünes Licht für die Finanzierung des Pfaffensteigtunnels, als unterirdische Führung der Gäubahn Richtung Flughafenbahnhof, gegeben haben. Auch hier seien sich die Anrainerkommunen einig darin, dass dieses eine zukunftsfähige Lösung für die Gäubahn sei. Damit werde eine Fahrzeitverkürzung auf der Strecke Singen-Stuttgart erzielt und der Deutschlandtakt sei damit auch möglich. Nach Angaben von Landesverkehrsminister Herrmann solle der Pfaffensteigtunnel ab 2026 gebaut werden. Eine Fertigstellung sei für 2032 geplant. Oberbürgermeister Rosenberger erläuterte dem Gremium die Wichtigkeit, als Stadt Horb a. N. weiterhin gemeinsam mit den anderen Anrainerstädten die gleiche Zielrichtung zu verfolgen, um eine möglichst starke Position in den zukünftigen Gesprächen vertreten zu können. Vor diesem Hintergrund lehnte der Gemeinderat nach langer Diskussion mehrheitlich den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion ab. Auf Basis der Diskussion und der aktuellen Entwicklungen beschloss der Gemeinderat anschließend folgende Resolution zur Gäubahn:

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar begrüßt die Einrichtung des Deutschland-Taktes. Der hierzu nötige Pfaffensteigtunnel ist zwischenzeitlich finanziert. Die Unterbrechung der Gäubahn in Vaihingen sollte ursprünglich nur wenige Monate andauern. Eine jetzt angekündigte längere mehrjährige Abbindung stellt eine extreme Belastung für 1,4 Mio. Bürgerinnen und Bürger als mögliche Bahnkunden dar. Deshalb begrüßen und fordern wir, dass weitere Alternativen geprüft werden, die eine langjährige Unterbrechung abfedern können. Eine umwegige Umleitung der Gäubahn über Tübingen ist nicht zielführend.

Die Gremiumsmitglieder nahmen die aufgrund eines Antrages der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Thema „Notwendige kommunale und regionale Anpassungsmaßnahmen aufgrund des im Gange befindlichen Klimawandels“ von der Verwaltung dargestellten Maßnahmen zur Kenntnis. Als Handlungsfelder für Anpassungsmaßnahmen in Horb a. N. sind hier Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Biotopvernetzungsplanung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, das Forsteinrichtungswerk, der Hochwasserschutz, das Starkregenrisikomanagement, die Trinkwasserversorgungssicherheit, die Siedlungsplanung sowie die Bewirtschaftung von öffentlichen Grünflächen und der Bereich der Straßen, Plätze und Gebäude im Hinblick auf Sonnenschutz, Erwärmung und Beschattung genannt.

Einstimmig wählte der Gemeinderat für die Feuerwehrabteilung Horb a. N.-Dießener Tal Herrn Stefan Raab zum Abteilungskommandanten und Herrn Thomas Thannhäuser zum stellvertretenden Abteilungskommandanten.

Dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt konnte zugestimmt werden. Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Stadt Sulz a. N. vom 1. April 2009 wurde aufgehoben.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Vermittlung der Spenden im 2. Quartal 2022 zu.

Des Weiteren gab Oberbürgermeister Rosenberger bekannt, dass im Zuge der momentanen Situation um die Gasversorgung die Wassertemperatur im Neckarbad und im Hallenbad Altheim reduziert werde. Es werde derzeit somit keine Warmbadetage geben. Beide Bäder seien keine Spaßbäder, sondern dienten der Gesundheitserhaltung und seien für Schulen und den Vereinssport ausgerichtet. Daher sehe man momentan von einer Schließung ab.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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