Stadtnachricht
Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2022
In der öffentlichen Sitzung am 21. Juni 2022 befasste sich der Gemeinderat mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Horb a. N. Die Stadt Horb a. N. ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 Immissionszuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet zuständig. Dazu wurde im Jahr 2015 in Stufe 2 der erste kommunale Lärmaktionsplan beschlossen. Nachdem eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes nach Überprüfung nicht notwendig war, erfolgte die Fortschreibung desselben im vereinfachten Verfahren. In diesem Zusammenhang nahm der Gemeinderat die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmte deren Wertungen zu. Das Gremium beschloss mehrheitlich den Lärmaktionsplan der Stadt Horb a. N. in Stufe 3 und beauftragte die Verwaltung, diesen Beschluss öffentlich bekanntzugeben. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung folgender im Lärmaktonsplan Stufe 2 festgesetzen Maßnahmen zu beantragen:
- B 32 Horb a. N., Hornaustraße: Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) 30 km/h ab der Einmündung K 4764 (Isenburger Straße) bis östlich des Gebäudes Hornaustraße 9
- B 28 Hohenberg: Ganztägig, 60 km/h aus Fahrtrichtung Horb a. N. von der Ortstafel bis auf Höhe Ammerweg 63
- B 28 Horb a. N.-Bildechingen: Ganztägig 30 km/h Eutinger Straße 1 bis Eutinger Straße 11 sowie Hartmannstraße 23 bis Einmündung Brühlweg
Ganztägig 50 km/h ab der Einmündung Brühlweg (westliche Ortstafel) bis Einmündung Mühlenbergstraße - L 398 Ihlingen: Dem Antrag von Stadträtin Dr. Margarete Rebholz auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ganztags konnte zugestimmt werden.
Im Anschluss befasste sich das Gremium mit der freiwilligen Lärmaktionsplanung weiterer Streckenabschnitte und Ortsdurchfahrten im Horber Stadtgebiet und nahm die Ergebnisse der Lärmberechnung sowie die Ergebnisse der Wirkunsanalysen zur Kenntnis. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für Geschwindigkeitsbeschränkungen ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der folgenden Straßenabschnitte aus:
- Talheim: K 4719 von der Nagolder Straße Einmündung Martinstraße im Westen bis zur Laurentiusstraße Einmündung Hochdorfer Straße
- Altheim: K 4779 von der Bahnhofstraße 62 im Süden bis zum nördlichen Ortsausgang Salzstetter Straße. Zusätzlich Tempo 30 aus Lärmschutzgründen entlang der K 4780 Böblinger Straße von Eimündung Salzstetter Straße bis zum nordöstlichen Ortsausgang
- Grünmettstetten: K 4703 OD vom östlichen Ortseingang an der Steinachstraße über die Hofackerstraße bis auf Höhe Kapellenstraße 8
- Rexingen: K 4709 vom nördlichen Ortseingang an der Freudenstädter Straße bis zum südöstlichen Ortsausgang an der Johanniterstraße
- Bildechinger Steige: Südlich des schon heute geltenden Tempo 30 Bereichs zwischen der Kreuzung Bildechinger Steige / Altheimer Straße Tempo 30 (ca. 50 m)
- Nordstetten: L 395/396 vom südlichen Ortseingang an der Bruckstraße bis zum Ortsausgang an der Ritterschaftsstraße
Nach Anhörungen der einzelnen Ortschaften legt der Gemeinderat die Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h oder 40 km/h) in der jeweiligen Ortschaft fest. Desweiteren entschied das Gremium, die Beschlüsse für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachts aus Lärmschutzgründen für die Straßenabschnitte Bildechinger Steige: An der Bildechinger Steige zwischen Steigle und Kreuzerstraße und Dettingen: L398 vom westlichen Ortseingang an der Bittelbronner Straße bis zur Dornstetter Straße 32 sowie für Maßnahmen zur Lärmminderung in Horb a. N. (Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge als vordringlicher Bedarf entlang der vom Lärm betroffenen Ortsdurchfahrten, Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zuläsigen Höchstgeschwindigkeit, Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr), Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern) erst zu fassen, wenn die Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Ortschaften abschließend abgewogen sind.
Es wurden folgende weitere Beschlüsse gefasst:
- Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Bestimmung eines verkaufsoffenen Sonntags am 11. September 2022.
- Zugestimmt werden konnte dem Verfahren zur Förderung von Flurneuordnungsverfahren, die Teilnehmerbeiträge umfänglich zu übernehmen. Flurneuordnungsverfahren bieten Grundstückseigentümern wie auch den Pächtern dieser Flächen einen Vorteil im Zusammenhang mit den größeren und damit wirtschaftlicher zu betreibenden Flächen. Neben dem Nutzen für die Teilnehmer / Eigentümer von Grundstücken am Verfahren hat auch die Kommune einen Nutzen in der baulichen Umsetzung der Verfahren insbesondere im Wege- und Gewässerbau. Flurneuordnungsverfahren werden nur dann eingeleitet, wenn zur agrarstrukturellen Notwendigkeit der Verfahren eine überwiegende Mitwirkungsbereitschaft seitens der Teilnehmer erkannt werden kann. Die Stadt hat hier lediglich eine Stimme unter vielen und benötigt somit Unterstützung weiterer Teilnehmender. Durch die Übernahme der Teilnehmerbeiträge sollen die Teilnehmer motiviert werden, der Flurbereinigung positiv zu begegnen.
- Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Wasserbauarbeiten im Zusammenhang mt der Sanierung der Neckaruferböschung in Horb a. N. an die Firma Nacken GmbH, Steißlingen, mit einer Auftragssumme von 140.581,94 Euro zu.
- Das Gremium beschloss die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Ihlinger Tor“ in Horb a. N. als Satzung.
- Im Rahmen der 87. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 1997 der VG Horb a. N. im Bereich „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim konnte der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden entscheiden und fasste den Feststellungsbeschluss.
- Die Gremiumsmitglieder stimmten dem Vertrag zur Durchführung des Vorhabens „Intermodales Servicezentrum Horb“ zu und entschieden über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim im Industriegebiet Heiligenfeld wurde vom Gremium als Satzung beschlossen.
- Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Arbeit des „Runden Tisches Klimaschutz“ im Zusammenhang mit der Flächenfindung für Erneuerbare Energieanlagen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, geeignete Modelle zur Sicherung von entsprechenden Flächen zu entwickeln.
Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.