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Stadtnachricht

Auszeichnungsverfahren für beispielhaftes Bauen


In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Freudenstadt lobt die Architektenkammer Baden-Württemberg das Auszeichnungsverfahren „Beispielhaftes Bauen Landkreise Freudenstadt und Calw 2016–2022“ aus. Gesucht sind realisierte Objekte aus den Bereichen Wohnen, Wohnumfeld, öffentliche Bauten, Industrie- und Gewerbebauten, Garten- und Parkanlagen, Innenraumgestaltungen sowie städtebauliche Projekte. Auch Umbauten und Umnutzungen gehören dazu.

Eine Auszeichnung erhalten solche Einreichungen, die beispielgebend für die Architektur und Stadtgestaltung in unserem Alltag sind, die Positives für das Wohlbefinden und das Zusammenleben von Menschen leisten. Das können gleichermaßen ein öffentlicher Platz oder Garten sein wie eine Schule oder Scheune – also keineswegs nur spektakuläre Großprojekte.

Zur Teilnahme sind alle Bauherrinnen und Bauherren eingeladen, die gemeinsam mit einer  Architektin oder einem Architekten gebaut haben. Aber auch alle Kammermitglieder aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind zur Einreichung aufgefordert.

Die prämierten Objekte werden im Internet (www.akbw.de/objekte), in der App Architekturführer Baden-Württemberg und in einer Broschüre umfangreich dokumentiert. Zudem erhalten die Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten im Rahmen einer Preisverleihung Urkunden überreicht und auch eine Plakette zur Befestigung am Bauwerk gehört zur Auszeichnung.

Die Einreichungsfrist läuft bis zum 29. Juni 2022, Auslobungsunterlagen finden sich im Internet unter www.akbw.de/azv-ausschreibungen.htm. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Carmen Mundorff (Dipl.-Ing. Architektin Geschäftsführerin) unter Tel.  0711-2196-140 oder E-Mail: carmen.mundorff(at)akbw.de.

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