Stadtnachricht
Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022
In der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022 wurde Städträtin Viviana Weschenmoser von Oberbürgermeister Rosenberger verabschiedet. Viviana Weschenmoser war seit Juli 2014 für die SPD-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat und in mehreren Ausschüssen sowie im Lenkungskreis Kommunale Kriminalprävention. Oberbürgermeister Rosenberger würdigte Ihren engagierten Einsatz im Ehrenamt, der immer von einem fairen und offenen Umgang geprägt gewesen sei. Insbesondere in der Gleichstellungs- und Jugendpolitik, der Digitalisierung, im Bereich der Bürgerbeteiligung und der Kommunikation sowie bei den Themen Weltbürger, Integration und Flüchtlinge habe sie wichtige Akzente setzen können. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreichte Oberbürgermeister Rosenberger Stadträtin Weschenmoser eine Dankurkunde sowie die Ehrenmedaille der Stadt Horb a. N. in Bronze und ein Weinpräsent.
Im Zuge des Ausscheidens von Viviana Weschenmoser wird Uwe Klomfass in den Gemeinderat nachrücken. Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass kein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung für ein Nachrücken in den Gemeinderat der Stadt Horb a. N. vorliegt.
Im Rahmen der langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung werden in unregelmäßigen, längeren Zeiträumen Strukturgutachten erstellt, die einen Gesamtüberblick über die IST-Situation und die künftigen Erfordernisse zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung geben. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und auf Grundlage verschiedener Prognosen zu Trockenperioden und sinkendem Grundwasserspiegel wurde ein neues Strukturgutachten im Rahmen einer Masterarbeit in Kooperation mit der Schwarzwaldwasser GmbH in Auftrag gegeben. Hierbei wurden alle Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung betrachtet sowie deren Unterhaltungsaufwand ermittelt und der Bedarf in der Bevölkerung prognostiziert. Im Vergleich zur Trinkwassermenge ergaben sich bei der Bedarfsprognose keine Fehlmenge und Versorgungsengpässe bis in das Jahr 2050. Derzeit besteht eine Deckungsreserve von ca. 40 %. Somit werden selbst bei zurückgehenden Quellschüttungen bis hin zum Ausfall von einigen Quellen bei Trockenheit aufgrund der derzeitigen Prognosen keine Versorgungsengpässe entstehen. Im Ergebnis empfiehlt das Strukturgutachten, notwendige Sanierungsmaßnahmen weiterzuführen, das Verteilnetz gut zu überwachen und zu unterhalten. Der Gemeinderat nahm das Strukturgutachten einvernehmlich zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die erforderlichen Finanzmittel zur Unterhaltung und Sicherstellung der Anlagen zur Trinkwasserversorgung in der Horber Kernstadt und in den Stadtteilen in den Wirtschaftsplänen einzustellen. Sollten die regelmäßigen Aufzeichnungen und Beobachtungen der Quellschüttungen und Grundwasserstände durch die Stadtwerke Anhaltspunkte für einen schnellen und erhöhten Rückgang dieser Werte aufzeigen, ist das Gremium hierüber zu informieren, ansonsten sind die Auswirkungen des Klimawandels spätestens nach 10 bis 15 Jahren nochmals zu analysieren und dann ggf. weitere Bezugsrechte zur langfristigen Sicherung der Versorgung zu erwerben. Zusätzlich beschloss das Gremium, die Bevölkerung regelmäßig über den bewussten Umgang mit dem Trinkwasser, insbesondere in den Trockenperioden, zu informieren.
Es wurden folgende weitere Beschlüsse gefasst:
- Im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes am Flair-Gebäude in Horb a. N.-Talheim stimmte der Gemeinderat einstimmig der Vergabe der Objektplanung der Verkehrsanlagen an die ISTW Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg, zu einem Honorar von vorläufig 95.380,27 Euro zu. Das Gremium beschloss, die Objektplanung der Ingenieurbauwerke zu einem Honorar von vorläufig 77.505,22 Euro ebenfalls an die ISTW Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg, zu vergeben.
- Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Großäcker II“ in Horb a. N.-Dettensee als Satzung.zu beschließen. Zuvor entschied das Gremium über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gemäß der §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
- Die Gremiumsmitglieder entschieden ebenfalls über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB und beschlossen die 7. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a.N.“ als Satzung.
- Der Gemeinderat nahm die Information zum Haushaltsvollzug 1. Quartal 2022 (bis 31.03.2022) zur Kenntnis.
- Der Annahme bzw. der Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen konnte einstimmig zugestimmt werden.
- Oberbürgermeister Rosenberger gab bekannt, dass aufgrund der veränderten Infektionslage und der Anpassung der Corona-Regelungen durch das Land Baden-Württemberg das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ganz normal geöffnet sei. Er bitte jedoch darum, bei Besuch des Bürgerbüros aus Rücksicht auf die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung weiterhin Maske zu tragen.
Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.
Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.