Stadtnachricht
Beitragsreihe zum Zensus 2022 - Teil 3
26.04.2022
In diesem Beitrag erfahren Sie, ob eine Auskunftspflicht besteht.
Muss ich Auskunft geben und wie wird befragt?
Ja, Sie sind gesetzlich zur Auskunftserteilung verpflichtet. Die Befragung besteht in den meisten Fällen aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie gemeinsam mit einem sogenannten Erhebungsbeauftragten aus, der persönlichen Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird. Den zweiten Teil der Befragung können Sie danach auch online selbstständig durchführen.