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Stadtnachricht

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen


Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden von April bis Ende November 2022 in der Gesamtstadt von Horb a. N. Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht, sondern auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Es findet keine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen statt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Fragen an die LUBW können an E-Mail poststelle(at)lubw.bwl.de gerichtet werden.

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Redakteur / Urheber
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

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