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Stadtnachricht

Beitragsreihe zum Zensus 2022 - Teil 2


In Teil 2 der Beitragsreihe zum Zensus 2022 werden weitere Fragen zur anstehenden statistischen Erhebung erläutert.

Warum wird der Zensus durchgeführt?

Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten, besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.

Wer wird beim Zensus befragt?

In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Bevölkerung (10,2 Mio. Teilnehmende) per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. Die Gebäude- und Wohnungszählung umfasst bundesweit 23 Mio. Teilnehmende. Hier  werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Muss ich mich zur Teilnahme am Zensus melden?

Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt oder die kommunale Erhebungsstelle wird sich an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.

Sie haben noch weitere Fragen?

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de.

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Redakteur / Urheber

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