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Stadtnachricht

B 28 neu: Ortsumfahrung Horb – Gewerbegebiet Hohenberg


Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ortsumfahrung im Verlauf der B 28 bei Horb-Hohenberg (B 28 neu).
Der Ausbau der West-Ost-Verbindung von Freudenstadt über Horb zur Bundesautobahn 81 soll den Landkreis Freudenstadt besser an das überregionale Fernstraßennetz anbinden. Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme in dieses Gesamtkonzept zum Netzschluss eingebunden.

Im November 2021 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Hohenberghalle interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Projekt und den Sachstand vorgestellt.
In einem zweiten Schritt fand gestern, Dienstag, 8. März 2022 ein virtueller Austausch des RPK mit den an der voraussichtlichen Vorzugstrasse liegenden Firmen und Unternehmen des Gewerbegebietes Hohenberg statt.

Nachdem die Planerinnen und Planer das Projekt genau vorgestellt hatten, bestand im Rahmen eines offenen Austausches die Möglichkeit für die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerbetreibenden Fragen zu stellen, Wünsche einzubringen und auf relevante Aspekte hinzuweisen, welche die Anbindung des Gewerbegebietes betreffen. Von besonderer Relevanz waren dabei eine zielführende und effektive Anbindung an die neue Trasse, die sinnvolle Ausgestaltung von Knotenpunkten, die Schaffung von Querungsmöglichkeiten sowie Lärmschutzmaßnahmen.

Die Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben liegt seit August 2021 vor. Sie ist eine zentrale Grundlage für die weitere Planung und definiert die Vorzugstrasse der neuen Ortsumfahrung.
Die Ergebnisse der Studie werden in die weitere Voruntersuchung integriert, sodass die Planungsstufe „Vorplanung“ voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen und die Vorzugstrasse festgelegt werden kann. Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt eindeutig fest, dass die „Außenvarianten“, welche nördlich um Hohenberg herumführt, auf Grund der gravierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, nicht realisierungswürdig ist. Wegen der prognostizierten artenschutzfachlichen Verbotssachverhalte und der hieraus erwachsenden artenschutz- und planungsrechtlichen Konflikte, greift die gesetzliche Anforderung anderweitige, zielführende Alternativen heranzuziehen.

Eine solche zielführende Alternative ist die Variante „Mitbenutzung der B 28“. Die bei Realisierung dieser Variante zu prognostizierenden Konflikte mit der Siedlungsentwicklung auf dem Hohenberg (Zerschneidung, keine interne Erschließung über die B 28, Verlärmung), lassen sich durch geeignete baulichkonstruktive Maßnahmen lösen, zum Beispiel durch die Aufrechterhaltung der bestehenden Anbindungen, eine teilweise Überdeckelung als zusätzlichen Lärmschutz und Überführungsbauwerke (Fußgängerstege) um Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr zwischen Wohn- und Gewerbegebiet sowie Wohngebiet und Freiraum (Naherholung) zu ermöglichen. Die Mitbenutzung der B 28 ist aus umweltfachlicher Sicht der einzige in Frage kommende Lösungsansatz für die weiteren Planungsschritte.
Er ist nun Grundlage für die weitere Planung, daher spielt die Beteiligung der Firmen und Unternehmen des Gewerbegebiets eine wichtige Rolle für das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Weitere Informationen zum Projekt finden sich im Internet unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref44/seiten/b28neu-ou-horb/.

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Redakteur / Urheber
Regierungspräsidium Karlsruhe

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