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Horber Amtsblatt

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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2022


In seiner Sitzung am 25. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 der Großen Kreisstadt Horb a. N. einschließlich der Wirtschaftspläne 2022 der Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwässerung Horb a. N. sowie die Mittelfristige Finanzplanung bis 2025 bei drei Enthaltungen beschlossen. Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von rund 4,4 Mio. Euro aus. Durch die aus den Vorjahren gebildeten Rücklagen kann dieses Defizit ausgeglichen werden. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von ca. 7,4 Mio. Euro, der teilweise durch Kredite in Höhe von 5,8 Mio. Euro gedeckt werden soll. Für das Haushaltsjahr 2021 bereits beschlossene Kreditaufnahmen mussten im Haushaltsvollzug, aufgrund der Gewährung von Zuwendungen von Bund und Land zum Ausgleich von Pandemiekosten sowie Zuweisungen aus dem Finanzausgleich und höher ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen, nicht in Anspruch genommen werden. Die Stadt Horb a. N. ist daher immer noch schuldenfrei – als eine von wenigen Kommunen im Landkreis Freudenstadt. In den kommenden Jahren ist dennoch weiterhin mit einer schwierigen Haushaltslage, unter anderem in Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie,  zu rechnen. Ab dem Jahr 2024 kann jedoch wieder mit positiven Ergebnissen gerechnet werden. Weitere Informationen zum Haushalt 2022 und die Haushaltsreden aus der Gemeinderatssitzung finden Sie unter www.horb.de/haushalt

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden folgende Einzelbeschlüsse gefasst:

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 und beauftragte die Verwaltung, für das Kindergartenjahr 2022/2023 die Einrichtung einer weiteren Gruppe in Bildechingen zu prüfen.
  • Das Gremium beauftragte die Verwaltung erforderliche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes  und erforderlicher vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen für das Martin-Gerbert-Gymnasium.
  • Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat erforderlicher Sanierungsarbeiten im Schulzentrum Hohenberg zu und beschloss zudem, die Verwaltung mit der Sanierung des Physiksaals zu beauftragen.
  • Im Rahmen der Fortführung des Klimaschutzkonzeptes – Klimaneutrale Kommune Horb 2040 - befürwortete das Gremium den aus den Ergebnissen der Gemeinderatsklausur vom 9. Juli 2021 und der 6. Horber Klimaschutzkonferenz vom 29. Oktober 2021 entwickelten Maßnahmenplan. Die Stadtwerke Horb a. N. wurden beauftragt, die Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 in allen energetischen Belangen voranzutreiben. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik Windenergieanlagen und Solaranlagen in der Fläche und auf Dächern soll hierbei konzeptionell durch die Stadtwerke Horb a. N. und/oder durch die Energieagentur Horb GmbH erstellt und umgesetzt werden. Zudem sprach sich der Gemeinderat dafür aus, zeitnahe Projekte und Maßnahmen durch die Stadtwerke umzusetzen bzw. deren Umsetzung vorzubereiten. Zu diesen gehören die Entwicklung von bis zu acht Freiflächensolaranlagen, die Intensivierung der Solardachinitiative, der Aufbau von Nahwärmenetzen auf Vorrat, die Weiterentwicklung des Forsts hinsichtlich der energetischen Nutzung von Holzsortimenten und des privaten und kommunalen Grünschnitts, die Hackschnitzelnutzung sowie der damit verbundene Flächenbedarf für die Annahme, Aufbereitung und Lagerung des Grüngutes und der Hackschnitzel, die Verwertung von Resthölzern für eine geeignete kommunale Anlage der Strom-/Wärmegewinnung sowie eine mögliche Nutzung der Tiefengeothermie.
  • Einstimmig beschloss das Gremium die Bündelausschreibung für Planungsleistungen für die Erstellung von Fernwärmeversorgungssystemen in den Stadtteilen Altheim, Betra, Bildechingen, Haugenstein Siedlung (2. Bauabschnitt), Horber Oststadt, Horber Weststadt (4. Bauabschnitt), Nordstetten (2. Bauabschnitt) und Talheim.
  • Der Gemeinderat nahm den vorläufigen Rechnungsabschluss und den Waldbericht 2021 zur Kenntnis und stimmte dem forstlichen Betriebsplan 2022 zu.
  • Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wehrklappen am Flusskraftwerk Horb a.N. wurde beschlossen, die voraussichtlich erforderlichen weiteren Finanzmittel für den städtischen Anteil am Hochwasserschutz in Höhe von 290.000 Euro in den Haushaltsplan 2022 aufzunehmen und ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 754.500 Euro für die Energie Horb a.N. GmbH bereitzustellen. Die Gremiumsmitglieder nahmen den aktuellen Sachstand der Sanierungsmaßnahmen an der Hochwasserschutzanlage zur Kenntnis.
  • Das Gremium befürwortete die Neufassung der Parkordnung für das P & R Parkhaus Bahnhof mit folgender Tarifstruktur:
    Tagesticket: Wochenticket: Monatsticket: 1/4 Jahresticket: 1/2 Jahresticket: 1/1 Jahresticket:
    2,50 Euro 10,00 Euro 30,00 Euro 75,00 Euro 140,00 Euro 250,00 Euro

    Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Stadtwerke bei der DB Netz anfragen, ob die DB, analog zu Parkhäusern in Mannheim, einen Rabatt für BahnCard- oder Jobticket Besitzer und Besitzerinnen ermöglichen kann, den die Stadtwerke dann 1 zu 1 an diese Kunden weitergeben würden.
  • Die städtische Homepage muss aufgrund zusätzlicher Anforderungen an neue Inhalte und grafische Darstellungen in Form eines Facelifts im Jahr 2022 angepasst werden. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, im Zuge der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit die notwendige leichte Sprache auf der städtischen Homepage schrittweise umzusetzen. In Teilen entsprachen die Gremiumsmitglieder hierbei auch einem Antrag der BiM-Gemeinderatsfraktion auf Einführung der „leichten Sprache“. Die Kosten hierzu sind in der Überarbeitung der Homepage enthalten. Die Gremiumsmitglieder sahen davon ab, ein von der BiM-Gemeinderatsfraktion beantragtes digitales Ideentool für die Gesamtstadt Horb a. N. als digitale Kommunikationsplattform einzurichten. Hinsichtlich des Antrags der BiM-Gemeinderatsfraktion auf Einrichtung eines Shopfloor Boards zum Steuern und Nachhalten der als am Wichtigsten erachteten Ziele und der damit verbundenen Maßnahmen beschloss das Gremium, eine im Frühjahr angedachte Klausurtagung zu nutzen, um über die Festlegung weiterer wichtiger „Horber Ziele“ zu diskutieren.
  • Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, für die Weiterentwicklung des touristischen Angebots in Horb a. N. im Bereich Wandern und Radfahren Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro für die Umsetzung eines Wanderkonzeptes sowie für die Erstellung eines touristischen Radkonzeptes Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro bereitzustellen. Für die Umsetzung des touristischen Radkonzeptes wurden zudem 22.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2023 vorgemerkt. Für die Anschaffung neuer Markthütten stimmte das Gremium der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000 Euro zu.
  • Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, für neue Projekte in den Städtepartnerschaften für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 Mittel in Höhe von je 5.000 Euro für die Konkretisierung der Projekte, die Bearbeitung der Unterlagen, das Beantragen der Fördermittel sowie die Begleitung der Projekte bereitzustellen.
  • Einstimmig zugestimmt wurde den Einzelanträgen der Vereine auf Zuschüsse zur Sanierung von vereinseigenen Anlagen und Pflegegeräten und für Jubiläumsveranstaltungen.
  • Einstimmig wurde beschlossen, den kalkulatorischen Zinssatz des Anlagenkapitals (bei kostenrechnenden Einrichtungen) für den hoheitlichen Bereich auf 2,5 Prozentpunkte ab dem Jahr 2021 festzulegen.
  • Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht des Gestaltungsbeirates zur Kenntnis und befürwortete die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Jahre 2022 ff auf 25.000 Euro.

Anschließend konnten folgende weitere Beschlüsse gefasst werden:

Die zum Antrag der BiM-Gemeinderatsfraktion auf Obstbaum-Neupflanzungen dargelegten Ausführungen der Stadtverwaltung wurden zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Obstbaumbestände sollen in einem ersten Schritt für die Bürgerinnen und Bürger kenntlich gemacht werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll zudem über deren Nutzung informiert werden. Ziel ist es, nutzbare Bäume bis zur Erntezeit entsprechend kenntlich zu machen. Weitergehend sollen im Zuge der Fortschreibung des Baumkatasters im Außenbereich und in den Ortschaften weitere Bäume erfasst werden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die mit Satzungsbeschluss zum Haushalt 2021 festgelegte Finanzmittelkürzung von 1 Mio. Euro im Ergebnishaushalt im Vollzug 2021 als umgesetzt zu betrachten. Weiter wurde im Rahmen der geplanten Einsparungen im Haushalt 2022 beschlossen, wie von der Haushaltsstrukturkommission vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, folgende Themen nach Einzelabstimmung auf strukturelle Einsparmöglichkeiten im Haushalt zu untersuchen und dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen:

  • Anpassung der Hallengebühren
  • Anpassung der Gebühren für Parken und evtl. Bewohnerparken
  • Umsetzung der Förderung durch das Programm „Teilhabepaket mit Leistungen für Bildung und Teilhabe“ des Landes, mögliche Reduzierungen im Horb Pass
  • Anpassung der Gebühren für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
  • Einsparungen in der Umsetzung der Grünflächenkonzeption
  • Einsparungen in der Umsetzung der Waldbewirtschaftung
  • Bestandsaufnahme der in den Teilorten vorhandenen Immobilien (z.B. Rathäuser) und den in der gesamten Stadt vorhandenen Hallen mit Darstellung von räumlicher Kapazität, Sanierungsbedarf, derzeitger Nutzung/Belegung, Möglichkeiten zur ergänzenden Vermarktung und damit erzielte Einnahmensteigerungen
  • Kalkulation von marktgerechten Grundstücksverkaufspreisen
  • Einführung Grundsteuer C als steuerndes Instrument, insbesondere zur Innenentwicklung
  • Analyse der Randzeitenbetreuung im Kindergarten, auch im Hinblick auf Zusammenlegung von Betreuungseinrichtungen
  • Konzeption zur Gebäudereinigung
  • Einnahmegenerierung durch Umsetzung von Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung
  • Einnahmegenerierung z. B. durch Förderung Gewerbe beispielsweise in Kooperation mit der Hochschule
  • Entwicklung von Gewerbeflächen
  • Einsparpotential durch Zusammenlegung der örtlichen Verwaltungsstellen in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsverwaltungen wie beispielsweise Dießener Tal mit Bittelbronn, Dettlingen, Dießen

Die Gremiumsmitglieder beschlossen, die Untersuchung folgender Themen auf strukturelle Einsparmöglichkeiten abzulehnen:

  • Kürzung der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen
  • Einsparungen im Winterdienst bei Streumittel (Salz) und in der Priorisierung der  zu räumenden Straßen
  • Priorisierung im Bereich der Gebäudeunterhaltung auf gebäudeerhaltende gegenüber energetischen Sanierungen, um knappe Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen
  • Aussetzen von Waldeinkäufen

Die Informationen zum Haushaltsvollzug 4. Quartal 2021 (vorläufiges Ergebnis zum 31. Dezember 2021) konnten einvernehmlich zur Kenntnis genommen werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen zu.

Oberbürgermeister Rosenberger informierte das Gremium über die Jugendgemeinderatswahl 2022, die vom 25. März 2022 bis 3. April 2022 stattfindet. Bewerbungsende ist am 23. Februar 2022. Die Kandidatenvorstellung erfolgt in Form von Kandidatenvideos voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 22. März 2022. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist für den 4. April 2022 ab 19:00 Uhr im Marmorwerk vorgesehen.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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