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Stadtnachricht

Abfallgebührenbescheide und Müllmarken werden versandt


Ab dem 29. Januar 2022 werden die Bescheide über die Abfallgebühren des Jahres 2022 sowie die Müllmarken 2022 versandt. Darüber informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt.

Zu beachten ist, dass die Müllmarken ein neues Design haben und auf einer separaten Karte dem Gebührenbescheid beiliegen. Sie sind in der Farbe Rot gehalten und müssen nach Erhalt umgehend auf die Restmülltonne geklebt werden. Die Kontrollen der Müllmarken werden im März beginnen.

Erstmals werden damit die Abfallgebührenbescheide nicht durch die Stadtverwaltung, sondern durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises versandt. Denn zum 1. Januar 2022 ist diese Aufgabe vollumfänglich auf den Abfallwirtschaftsbetrieb übergegangen. Dazu mussten die Daten von über 50.000 Haushalten von den Kommunen an den Abfallwirtschaftsbetrieb übergeben werden. Trotz aller Bemühungen, die Daten fehlerfrei zu übernehmen, kann der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht ausschließen, dass einzelne Bescheide fehlerhaft sein könnten. Sollte es Unstimmigkeiten geben, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich entweder telefonisch oder per E-Mail mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Verbindung zu setzen.

Soweit die Gebühren nicht abgebucht werden, sind die Müllgebühren nun an den Abfallwirtschaftsbetrieb und nicht mehr an die Stadtverwaltung zu überweisen.

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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