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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2021


In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  • Das Gremium entschied mehrheitlich, den Auftrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Horb a.N. und alle Stadtteile an die Firma ebök aus Tübingen zu vergeben.
  • Es wurde beschlossen, die Planungsleistungen für den Aufbau eines Wärmenetzes sowie einer Heizzentrale in Horb a.N.-Ahldorf an das Planungsbüro EFU Engineering für Umwelttechnik GmbH stufenweise zu vergeben und dem Gremium zur Entscheidung über den weiteren Projektablauf für das Nahwärmenetz Ahldorf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.
  • Die Gremiumsmitglieder befürworteten einstimmig die Vergabe von Bauarbeiten zur Verlegung einer neuen Fernwärmeleitung sowie Mischwasserleitung zwischen der Lerchenstraße und Tiefer Weg in Horb a.N. an die Fa. Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen. Die Auftragssumme beträgt 435.348,91 Euro.
  • Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich für die Vergabe der anstehenden Kanalsanierungen in Horb a.N.-Altheim zur Beseitigung der Schadensklassen 0 bis 1 an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH, Wendlingen, mit einem Auftragswert von 242.751,16 Euro.
  • Das Gremium sprach sich einstimmig dafür aus, die Arbeiten zur Ertüchtigung und elektronischen Aufrüstung der Regenüberlaufbecken des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Horb a.N. an die Firma Schmid GmbH, Hüfingen, mit einem Auftragswert von 792.283,42 Euro zu vergeben. Die noch fehlenden Finanzmittel sind in den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs aufzunehmen.
  • Im Rahmen der Einführung des „Rollenden Kanals“ zur kontrollierten regelmäßigen und hoheitlich organisierten Leerung der Abwasseranlagen bei Gebäuden mit dezentralen Entwässerungsanlagen stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Horb a.N. zu. Für die Entsorgung der Abwässer bzw. des anfallenden Schlamms wird für Abwasser aus geschlossenen Gruben eine Gebühr von 5,00 Euro/m³ und für Schlamm aus Kleinkläranlagen eine Gebühr von 25,00 Euro/m³ erhoben. Mit Neufassung der Abwassersatzung wird die bestehende Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) aufgehoben.
  • Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW Breitband GmbH zu.
  • Das Gremium beschloss mehrheitlich, die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a.N.-Altheim im Industriegebiet Heiligenfeld vorzunehmen. Das Gremium billigte die Entwurfsunterlagen und örtlichen Bauvorschriften und beschloss die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Auslegungsbeschluss).
  • Im Zusammenhang mit der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet“ in Horb a.N. und Horb a.N.-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes zu und beauftragte die Verwaltung, die Planentwürfe öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuhören.
  • Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einen neuen § 8 (Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte (EB) im Rahmen einer Zensus-Erhebung) aufzunehmen sowie den Betrag der allgemeinen Entschädigung als Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls auf 8,00 Euro anzupassen. Der Änderungssatzung konnte einvernehmlich zugestimmt werden.
  • Das Gremium wählte einstimmig Herrn Ortschaftsrat Thomas Hübl zum ersten Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Reinhard Schulze zum zweiten Stellvertreter des Ortvorstehers von Horb a.N.-Nordstetten.
  • Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Richtlinie für Beleidsbezeigungen der Großen Kreisstadt Horb a.N. zu.
  • Oberbürgermeister Rosenberger informierte die Öffentlichkeit und das Gremium drüber, dass die Erdarbeiten und Ausgleichsmaßnahmen am Kombi-Terminal Horb im Januar 2022 beginnen werden. Für das KTH (Komi-Terminal Horb) liegt eine Teilgenehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vor. Genehmigt sind insbesondere die Umsetzung der artenschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, sowie der Beginn von Erdarbeiten. Die Gesamtgenehmigung im Rahmen der Planfeststellung wurde in Aussicht gestellt.
    Für das ISH (Intermodales Servicezentrum Horb) liegt eine Teilgenehmigung für vorbereitende Maßnahmen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industriegebiet Horb“ vor. Genehmigt sind insbesondere vorbereitende Erdarbeiten sowie die Ersatzmaßnahme für eine entfallende Feldhecke.
    Bauliche Maßnahmen an Gleisanlagen und für Gebäude sind bislang nicht genehmigt und benötigen die Planfeststellung bzw. Rechtskraft des Bebauungsplanes. Neben einer Baustelleneinrichtung wird auch eine Reifenwaschanlage installiert werden. Im Bereich der Willi-Ledermann-Straße kann es ab Januar 2022 zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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