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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. November 2021


Unter Tagesordnungspunkt 1 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23. November 2021 war eine Bürgerfragestunde vorgesehen. Nachdem aus der Bürgerschaft keine Fragen zur Beantwortung vorlagen, trat das Gremium anschließend in die weiteren Beratungen ein und fasste folgende Beschlüsse:

  • Nach ausführlicher Diskussion über Varianten der vorgeschlagenen örtlichen Bauvorschriften sowie der planungsrechtlichen Festsetzungen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschloss der Gemeinderat, dass hinsichtlich der Festsetzung der Geschossigkeit Büro- und Verwaltungsgebäude mindestens zweigeschossig auszuführen sind. Zudem sprach sich das Gremium im Zusammenhang mit der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen dafür aus, auf allen Dachflächen 10 % technisch notwendige Aufbauten und 85 % Dachbegrünung sowie auf dieser zusätzlich 85 % Sonnenenergieanlagenvorrüstungen vorzusehen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften für Stellplätze und Garagen wurde beschlossen, dass bei Anlage von mehr als 25 PKW-Stellplätzen, diese mindestens zu 50 % flächensparend in Tiefgaragen, Parkhäusern, mechanischen Parkgaragen, auf oder unter gewerblich genutzten Gebäuden auszuführen oder mit Modulen zur Nutzung der Sonnenenergie zu überdecken sind. Unter diesen beschlossenen Rahmenbedingungen befürwortete das Gremium abschließend den vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Horb a. N.“ und beauftragte die Verwaltung, die Planentwürfe öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB anzuhören.
  • Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegungen und der Behördenbeteiligungen zu und beschloss den Bebauungsplan „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim als Satzung.
  • Mehrheitlich sprach sich der Gemeinderat für die Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) aus.
  • Im Rahmen der Sanierung des Schulgebäudes in Horb a.N.-Altheim beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistungen für den 1. Bauabschnitt, der energetischen Sanierung, zu beauftragen. Dem Abbruch des ehemaligen, nicht mehr benötigten Fachtraktes wurde zugestimmt.
  • Im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens Grünmettstetten ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Generalunternehmerleistungen für den Neubau zu vergeben und die Finanzierung im Haushalt 2022 abzubilden.
  • Einstimmig beschloss das Gremium, die Tiefbauarbeiten für die Herstellung eines Kanal-Trennsystems, die Fernwärmeleitung und die Leerrohrverlegung für Breitbandleitungen im Baugebiet Kaserne mit einer Auftragssumme von 508.926,01 Euro an die J.Friedrich Storz Verkehrswege GmbH & Co.KG, Donaueschingen, zu vergeben.
  • Im Zuge der Neufassung der Parkordnung für das P & R Parkhaus Bahnhof sprach sich das Gremium dafür aus, vor einer Beschlussfassung zu prüfen, ob Pendler für das Halbjahres- und das Jahresticket entlastet werden könnten, sofern Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z. B. Jahresticket der Bahn). Über eine entsprechende Beschlussvorlage wird das Gremium im Dezember beraten.
  • Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Kalkulation der Fernwärmepreise für 2022 für die Fernwäremversorgung auf dem Hohenberg n Horb a. N. zu. Mit dem Preisblatt 2022 werden die Fernwärmeversorgungspreise mit einem jährlichen Grundpreis von 35,37 Euro (netto) pro Kilowatt Anschlussleistung sowie einem Arbeitspreis von 63,90 Euro (netto) je MWh festgelegt. Für den Wärmemengenzähler ist bis 1,5 m³/h ein monatliches Entgelt in Höhe von 4,49 Euro (netto), bis 15 m³/h ein Entgelt von 9,90 Euro (netto) sowie einer Leistung größer als 15 m³/h ein Entgelt von 12,02 Euro (netto) zu entrichten.
  • Der Gemeinderat nahm die Informationen zum Haushaltsvollzug 3. Quartal 2021 (bis 30. September 2021) zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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