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Stadtnachricht

Der Winter kann kommen


In den letzten Wochen hat sich der städtische Bauhof wieder auf den kommenden Winter vorbereitet. Alle Räum- und Streufahrzeuge sind einsatzbereit und dies lange bevor in Horb a. N. die ersten Schneeflocken fallen. Zu einer Zeit, zu der andere für gewöhnlich noch im warmen Bett liegen, sind die Fahrer des Horber Winterdienstes in den Wintermonaten schon voll im Einsatz. Ab 2:00 Uhr nachts sind die Einsatzleiter bei entsprechender Witterung zu Kontrollfahrten unterwegs.

Für den Einsatz im Winter sind insgesamt 200 Tonnen Streusalz und rund 20.000 Liter Sole im Horber Baubetriebshof und an drei weiteren Standorten im Stadtgebiet eingelagert. Mehr als 500 Fahrbahnen, Plätze und Anlagen mit einer Länge von mehr als 150 Kilometern sowie weitere rund 150 Gehwege mit einer Gesamtlänge von 14 Kilometern sind bei Wintereinbruch schnee- und eisfrei zu halten.

Um die Straßen in der Stadt sicher zu machen, sind bei Wintereinbruch über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs Hand in Hand mit neun beauftragten Privatunternehmen von frühmorgens bis spät am Abend im Einsatz. Für die Arbeit steht ein Fuhrpark mit 12 Großfahrzeugen mit einer Breite bis zu 3,50 m und neun Kleinschleppern zur Verfügung. Wie schnell geräumt werden kann, richtet sich nach der aktuellen Verkehrslage sowie nach dem Arbeitsaufkommen. Jede durch Hindernisse bedingte Unterbrechung führt zu einer zusätzlichen Verzögerung. Daher sollten Straßen und Gehwege frei von parkenden Autos gehalten werden, damit die Räumfahrzeuge ihre Aufgabe rasch erfüllen können.

Da Schnee zum Winter einfach dazu gehört, ist auch eine gewisse Vorsicht, Umsicht und Rücksicht von jedem Einzelnen notwendig. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass nach Schneefällen und bei Eisglätte die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können. Vordringlich wird auf verkehrswichtigen Straßen und an gefährlichen Stellen innerhalb der geschlossenen Ortslage geräumt. Alle anderen Straßen werden nachrangig geräumt, so dass hier jederzeit mit Schnee und Eisglätte gerechnet werden muss.

Das Team des Winterdienstes der Stadt Horb a. N. bedankt sich bereits jetzt für das entgegengebrachte Verständnis und wünscht allen einen unfallfreien Winter.

Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 23. November 2021 über eine Neufassung der derzeit gültigen Streupflichtsatzung beraten. Die Neufassung der Satzung wird nach der Beschlussfassung im Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Informationen zur Räum- und Streupflicht gibt es auch im Internet auf der städtischen Homepage unter www.horb.de.

Winterdienst
Der Städtische Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet.

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