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Stadtnachricht

Neuerungen bei den Müllgebühren


In der Vergangenheit haben die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Abfallgebührenbescheide versandt. Ab dem Jahr 2022 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt diese Aufgabe. Daraus ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger einige Änderungen.

Zentraler Ansprechpartner zu den Abfallthemen ist nur noch der Abfallwirtschaftsbetrieb. Dies gilt von der Beantragung oder Abmeldung einer Mülltonne über Fragen zu Gebühren oder Entsorgungswegen bis hin zu Reklamationen. Bei der Stadtverwaltung sind jedoch weiterhin die notwendigen Antragsformulare, Informationsmaterialien sowie die Gelben Säcke, wie auch Restmüll- und Gartenabfallsäcke erhältlich. Alle Formulare können im Service-Bereich der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-fds.de heruntergeladen werden.

Die Jahresgebührenbescheide werden voraussichtlich bis Anfang Februar 2022 an die Haushalte verschickt. Dem Bescheid liegt die Müllmarke in einem neuen Design und auf einer separaten Karte bei. Die Müllmarken haben für das Jahr 2022 die Farbe Rot und müssen nach Erhalt umgehend auf die Restmülltonne geklebt werden. Zu beachten ist, dass die Müllgebühren nicht mehr an die Stadtverwaltung, sondern an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu zahlen sind. Bei den Stadtverwaltungen eingehende Zahlungen werden nicht an den Abfallwirtschaftsbetrieb weitergeleitet.

Bürgerinnen und Bürger, die im neuen Jahr das Volumen ihrer vorhandenen Restmülltonne ändern möchten, müssen bis spätestens 10. Dezember 2021 beim Abfallwirtschaftsbetrieb einen Änderungsantrag stellen, damit die Änderungen noch für die Jahresgebührenbescheide 2022 berücksichtigt werden können. Anträge die später eingehen, können erst nach dem Versand der Bescheide Anfang Februar berücksichtigt und bearbeitet werden.

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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