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Stadtnachricht

Gewässerschau an der Steinach am 10. November 2021


Die Träger der Unterhaltungslast von Gewässern sind aufgrund der Vorschriften des Wassergesetzes Baden-Württemberg verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau im Rahmen einer Besichtigung an den in Ihrer Verantwortung liegenden Gewässern und Ufern und des Gewässerumfeldes durchzuführen. Deshalb findet am Mittwoch, 10. November 2021 einen ganztägige Gewässerschau an der Steinach statt. Die Begehung beginnt um 8:45 Uhr in Talheim am Ortsende in der Schietinger Straße (ca. Hausnummer 90). Von Talheim wird die Steinach über Altheim nach Grünmettstetten begangen. Die  Teilnehmer der Gewässerschau werden etwa um ca. 11:00 Uhr an der Fischteichanlage in Talheim sein und gegen 13:00 Uhr am Rathaus in Altheim. Um ca. 14:00 Uhr geht es dann weiter Richtung Grünmettstetten. Bei schlechter Witterung findet die Gewässerschau am 17. November 2021 statt.

Die Gewässerschau dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung zu veranlassen. Gefahrenquellen können Ablagerungen wie z. B. Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe des Gewässers sein. Damit sollen Hochwasserrisiken verringert und Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. Für die Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Hierzu sind die Teilnehmer der Gewässerschau gesetzlich berechtigt. Die Stadt Horb a. N. bittet Anwohner bzw. Anlieger hierfür um Verständnis. Zum Teilnehmerkreis der Gewässerschau gehören neben der Stadtverwaltung das Landratsamt Freudenstadt (Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz), der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Freudenstadt, die Fischereipächter entlang der Steinach und die Ortsvorsteher des jeweiligen Stadtteils. Zur Teilnahme an der Gewässerschau sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegerinnen und Anlieger recht herzlich eingeladen. An diesem Tag können Probleme und Fragen, die die Steinach betreffen, vor Ort besprochen werden. Weitere Infos erteilt Ihnen Ulrich Beuter vom Fachbereich Recht und Ordnung, E-Mail: u-beuter(at)horb.de oder Tel. 07451 6229407.

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