Banner_Amtsblatt

Horber Amtsblatt

  • Informative Beiträge, amtliche Nachrichten und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auch im Horber Amtsblatt.

RSS-Feed

  • RSS-FeedBleiben Sie informiert: Sie können die Pressemitteilungen der Stadt Horb am Neckar auch als RSS-Feed abonnieren.

Stadtnachricht

Hundekot in Grünanlagen


Auch in diesem Jahr werden vermehrt Verschmutzungen mit Hundekot in Grünanlagen und auf Wegen in Horb a. N. und in den Ortsteilen festgestellt. Nicht nur für Spaziergänger oder Passanten, sondern vor allem auch bei der Pflege der Rasen- und Wiesenflächen durch die Gärtner der Stadt, Mitarbeiter des Bauhofs und auch ehrenamtliche Pflegepaten bereitet dies Probleme durch stark verschmutzte Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte. Auch finden sich gehäuft eingetütete, aber nicht ordnungsgemäß entsorgte Hundehaufen, die mühsam eingesammelt werden müssen. Die Bestimmungen der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Horb a. N. besagen, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. In Grün- oder Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen ist der Zutritt mit Hunden verboten. Verstöße können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Die Stadtverwaltung Horb a. N. ruft deshalb erneut alle Hundehalter dazu auf, diese Vorschriften zu beachten. An vielen "Gassi-Strecken" gibt es sogenannte Bello-Stationen, an denen Tüten kostenlos entnommen werden können. Die Stadtverwaltung bittet darum, nicht ohne Tüte mit dem Hund Gassi zu gehen und die vollen Tüten in den hierfür vorgesehenen, zahlreichen Mülleimern zu entsorgen. Außerdem ist zu beachten, dass nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes landwirtschaftlich genutzte Flächen während der sogenannten Nutzzeit, in der Regel der Zeitraum zwischen Anfang März und noch bis Ende Oktober, nicht betreten werden dürfen. Dieses Betretungsverbot gilt selbstverständlich auch für Hunde. Wer im Übrigen die freie Landschaft betritt, ist auch hier verpflichtet, die abgelegten Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen.

Hundekotm Mitarbeiter
Bauhof-Mitarbeiter weisen auf eine Bello-Station hin.

^
Redakteur / Urheber

Direkt | finden