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Stadtnachricht

Weitere Smartphone-Schulungen für Seniorinnen und Senioren


Aufgrund der sehr großen Nachfrage bieten die Kreisvolkshochschule und die Stadtverwaltung Horb a. N. in Kooperation mit dem Stadtseniorenrat und dem Jugendgemeinderat weitere Schulungstermine für Seniorinnen und Senioren im Umgang mit dem Smartphone an. Die ersten drei Kurse diesen Jahres waren bereits schnell ausgebucht und etliche Personen haben sich auf eine Warteliste setzen lassen. Dies haben Kreisvolkshochschule und Stadtverwaltung zum Anlass genommen, um weitere Schulungskurse anzubieten. „Die Mitglieder des Jugendgemeinderats waren sofort bereit, auch die weiteren Kurse zu begleiten“, freut sich Oberbürgermeister Peter Rosenberger. Außerdem sei es schön zu sehen, dass sich die älteren Damen und Herren im Umgang mit dem Smartphone fitmachen wollen und sich der fortschreitenden Digitalisierung nicht verschließen. Der Kurs richtet sich speziell an Seniorinnen und Senioren, die ein Smartphone besitzen und die wichtigsten Funktionen ihres Gerätes kennenlernen möchten. Im Vordergrund stehten sinnvolle Anwendungen, wie persönliche Einstellungen bearbeiten, Suche im Internet, Spracheingabe, Einrichten der Internetverbindung sowie kostenloses Einrichten nützlicher Apps (Anwendungen). Die Kurse finden in den Räumlichkeiten der Kreisvolkshochschule, Ihlinger Straße 79 in Horb a. N. statt. Der genaue Raum wird jeweils auf dem Bildschirm im Eingangsbereich der Kreisvolkshochschule angezeigt. Ein Kurs besteht aus jeweils zwei Schulungsterminen und kostet insgesamt 30 Euro. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf acht Personen beschränkt. Die Teilnehmenden sollen das eigene Smartphone mitbringen.

Noch freie Plätze gibt es bei folgenden, jeweils inhaltsgleichen Kursen:

Kurs 1: 5. und 12. November 2021, jeweils von 15:00 bis 17:30 Uhr.

Kurs 2: 19. und 26. November 2021, jeweils von 15:00 bis 17:30 Uhr.

Wer Interesse hat, sollte sich unter Tel. 07441 920-1444 oder im Internet unter www.vhs-kreisfds.de verbindlich anmelden. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Bei Teilnahme ist der sogenannte 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erforderlich.

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