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Stadtnachricht

Entsorgung von Fallobst


Herbstzeit ist Obstzeit. Gartenbesitzer kennen das Problem - wohin mit dem Fallobst? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt gibt daher folgende Hinweise zur Entsorgung von Fallobst.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Obst viel zu schade ist, um im Abfall zu landen. Daher haben sich bereits einige Gemeinden im Landkreis der Aktion „Gelbes Band“ angeschlossen. Baumbesitzer können dort ihre Obstbäume mit einem gelben Band kennzeichnen. Das bedeutet, dass jede Person das Obst an den gekennzeichneten Bäumen mitnehmen darf und somit weniger Obst ungenutzt auf dem Boden verdirbt. Äpfel und Birnen, die nicht faulig sind, können aber auch in Mostereien angeliefert werden.

Sollte Fallobst dennoch entsorgt werden müssen, können kleine Mengen angeschlagenes Fallobst über die Biotonne entsorgt oder gemischt mit den im Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen kompostiert werden.

Größere Mengen, insbesondere von Streuobstwiesen, können bis zum 6. November 2021 getrennt von andern Abfällen kostenlos auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Horb a. N.-Rexingen angeliefert werden.

Eine Anlieferung des Fallobstes auf den RecyclingCentern des Landkreises ist nicht möglich. Über die dort bereitstehenden Grüngutcontainer können neben Baum- und Strauchschnitt ausschließlich Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen entsorgt werden. Gelangt Fallobst in die Grüngutcontainer gefährdet dies die Einhaltung der strengen Qualitätsanforderungen, die an den Kompost, der aus Grünabfällen entsteht, gestellt werden. Daher kommt es auf eine saubere Trennung von Fallobst und Grünabfällen an.

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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