Stadtnachricht
Fuß vom Gas - die Schule hat begonnen
Jetzt heißt es wieder Stifte spitzen und Schulranzen packen: Für die Schüler*innen in Baden-Württemberg hat am 13. September 2021 das neue Schuljahr begonnen. Daher sind nun wieder die kleinsten Verkehrsteilnehmer täglich zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf dem Schulweg unterwegs.
Dabei gilt: Schulanfänger sind Verkehrsanfänger. Sie gehen im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege. Pandemiebedingt konnten die Schulkinder auch im vergangenen Jahr deutlich weniger Übung im Straßenverkehr erlangen. Rücksicht und Toleranz sind daher diesen jungen Verkehrsteilnehmern gegenüber besonders erforderlich, denn viel Neues strömt am Schulbeginn auf die Kinder ein. Unerfahrenheit verbunden mit Bewegungsdrang, Leichtsinn, mangelndem Risikobewusstsein, fehlender Verkehrsroutine und Gruppenverhalten führen dann im Verkehr zu gefährlichen Situationen.
Die Stadt Horb a. N. engagiert sich zusammen mit der Polizei für die Sicherheit dieser Kinder und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich entsprechend zu verhalten. Eine zu schnelle Fahrweise kann fatale Folgen haben. Erst recht, wenn Autofahrer sich noch ablenken lassen, weil sie beispielsweise auf ihr Handy schauen. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sollten deshalb selbstverständlich sein. Leuchtend gelbe Hinweisbanner erinnern seit letzter Woche wieder daran.
Grundschulkinder können Gefahrensituationen meist noch nicht umfassend erkennen. Hinzu kommt, dass sie Geschwindigkeiten und Distanzen nur schlecht abschätzen können und die Richtung von Geräuschen nicht immer richtig zuordnen. Sie haben ein geringes Sichtfeld, können nicht über Autos hinweg schauen und werden selbst schlechter und später wahrgenommen. Vor allem lassen sich Kinder im Straßenverkehr sehr leicht ablenken. Die kleinsten Verkehrsteilnehmer sind daher auf die besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Dies bedeutet langsam fahren und jederzeit bremsbereit sein, wenn Kinder in der Nähe sind, damit diese trotz vielleicht unvernünftigem Verhalten unbeschadet zur Schule oder nach Hause kommen.
Oft wird auch unterschätzt, wie wichtig das vorbildliche Verhalten der Erwachsenen für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr ist. Nicht nur beim Anlegen des Sicherheitsgurtes, sondern auch beim Überqueren der Straße sollte Kindern das richtige Verhalten immer wieder vermittelt werden. Zudem sind Fußgängerampeln nur dann sichere Querungsstellen für Kinder, wenn sich auch Erwachsene richtig verhalten. Daher gilt: Bei Rot am Fahrbahnrand stehen bleiben und erst wenn die Ampel Grün zeigt und die Fahrbahn frei ist hinübergehen. Auch wenn unterwegs die Fußgängerampel wieder auf Rot springt, kann der Weg über die Straße trotzdem sicher fortgesetzt werden. Gerade vor Fußgängerampeln sollte es für die motorisierten Verkehrsteilnehmer allerdings selbstverständlich sein, bei Gelb anzuhalten.
Elterntaxis, die bis vor die Schule fahren, tragen nicht dazu bei, das sichere und selbstständige Verhalten von Kindern im Straßenverkehr zu fördern. Sie sorgen im Umfeld der Schule vielmehr für ein zusätzliches Gefährdungspotential.
Die Horber Polizei und der städtische Vollzugsdienst führen zu Schuljahresbeginn daher wieder schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen im Umfeld der Schulen, an Bushaltestellen und auf den Schulwegen durch.