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Stadtnachricht

Gut fürs Klima, gut für den Geldbeutel: Neue Förderung für effiziente Gebäude


Seit dem 1. Juli 2021 gelten Neuerungen bei der BEG, der im Januar gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Diese fasst mehrere Förderprogramme zusammen und soll damit der Vereinfachung dienen. Für Verbraucher*innen bedeutet das mehr Durchblick im Förderdschungel.

Alle, die eine neue oder frisch sanierte energieeffiziente Immobilie kaufen wollen, aber auch wer baut oder einzelne energetische Maßnahmen plant, kann von der neuen Förderung profitieren.

„In Zukunft muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung“, erklärt Anna Neumann, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur in Horb a. N.

  • Mehr Fördermittel für Energieeffizienz
    Käufer oder Bauherren bekommen nun je nach Energieeffizienz zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro und einen maximalen Tilgungszuschuss von 37.500 Euro je Wohneinheit, statt wie bisher 30.000 Euro. Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden fördert der Staat jetzt in der neuen Effizienzhaus Stufe 40 mit maximal 75.000 Euro je Wohneinheit, bisher gab es einen Tilgungszuschuss von höchstens 48.000 Euro.
  • Für den Einsatz von erneuerbaren Energien gibt es Extra-Punkte
    Eine weitere Neuheit ist die sogenannte EE-Klasse für erneuerbare Energien. Wer sein Gebäude nicht nur energieeffizient baut oder saniert, sondern seinen Energiebedarf auch zum Heizen beziehungsweise Kühlen zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt, kann mit einem Förderbonus von 2,5 Prozentpunkten beim Neubau und von fünf Prozentpunkten bei Sanierungen rechnen. Alternativ gibt es auch eine erhöhte Förderung für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse).
  • Höhere Zuschüsse für individuellen Sanierungsfahrplan
    Hausbesitzer, die ihre Immobilie nicht in einem Zug sanieren, sondern schrittweise vorgehen, profitieren von höheren Zuschüssen, wenn sie von einem Effizienzhaus-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. In diesem schlägt der Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor. Bei der Umsetzung gibt es dann den zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozent auf alle Maßnahmen.

Außerdem werden Ihnen in einem persönlichen, kostenfreien Erstberatungsgespräch alle Fragen zu energetischer Sanierung sowie erneuerbaren Energien von kompetenten Fachleuten neutral beantwortet. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle, Elke Zöhler, unter Tel. 07451 5529979, Fax: 07451 5539549 oder E-Mail: info(at)eainhorb.de.

Die Energieberatungstermine finden jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt – nächste Termine: 9., 14., 23. und 28. September 2021.

Es wird darauf hingewiesen, eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen und die erforderlichen Hygienevorschriften einzuhalten.

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Redakteur / Urheber
Energieagentur

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