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Stadtnachricht

Fördergrundsätze für private Maßnahmen in Sanierungsgebieten


Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2021 die Einführung neuer Fördergrundsätze für private Maßnahmen beschlossen. In den Sanierungsgebieten der Stadt Horb a. N. werden neben öffentlichen Maßnahmen auch private Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden, sowie Gebäudeabbrüche gefördert.

Sanierungsgebiete gibt es derzeit in der Kernstadt von Horb a. N. sowie in den Teilorten Bildechingen, Mühlen, Mühringen und Talheim. In Betra ist ein neues Sanierungsgebiet geplant. Die Eigentümer erhalten bei einer Gebäudesanierung einen Förderzuschuss von 20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bzw. 30 % bei Gebäuden mit Denkmaleigenschaft. Die maximale Förderhöhe wurde jetzt von 75.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert, um damit insgesamt mehr private Maßnahmen fördern zu können. Für energetische Modernisierungen, die dem „KfW-Effizienzhaus 55“ Standard entsprechen, erhöhen sich der Fördersatz und die maximale Förderhöhe. Alle Informationen zu den Sanierungsgebieten der Stadt Horb a. N. finden Sie im Internet unter www.horb.de/sanierungsgebiete. Dort sind auch die neuen Fördergrundsätze für private Maßnahmen mit einer Übersichtstabelle abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295, E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

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