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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2021


In der Sitzung vom 20. Juli 2021 verabschiedete Oberbürgermeister Peter Rosenberger Herrn Fridolin Weckerle als Ortsvorsteher von Horb a. N.-Dießen. Herr Weckerle gehört dem Ortschaftsrat Dießen seit 1989 an und war als Nachfolger von Herrn Bruno Teufel seit dem 1. Januar 2002 Ortsvorsteher. In seiner Amtszeit konnten viele Projekte erfolgreich angegangen und abgeschlossen werden. Beispielhaft hierfür nannte Oberbürgermeister Rosenberger unter anderem den Bau der neuen Ortsdurchfahrt, die Sanierung der Burgruine Hohendießen sowie den Abschluss der Flurbereinigung. Das harmonische Miteinander im Ort habe für Herr Weckerle immer großen Stellenwert gehabt, ohne die Realisierung der Ziele zum Wohl der Ortschaft aus dem Blick zu verlieren. Er dankte Herrn Fridolin Weckerle für sein langjähriges Engagement als Ortsvorsteher in Dießen und überreichte ihm die Ehrenmedaille der Stadt Horb a. N. in Silber sowie die Dankurkunde und ein Weinpräsent.

Als Nachfolger für Ortsvorsteher Fridolin Weckerle hatte der Ortschaftsrat von Horb a. N.-Dießen in seiner Sitzung am 9. Juli 2021 den bisherigen 1. Stellvertreter Herrn Frank Rapp zur Wahl als Ortsvorsteher vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde Ortschaftsrat Ferdinand Kreidler zur Wahl als erster Stellvertreter vorgeschlagen. Der Gemeinderat wählte einstimmig Herrn Frank Rapp zum neuen Ortsvorsteher von Horb a. N.-Dießen sowie Herrn Ferdinand Kreidler zu dessen 1. Stellvertreter. Oberbürgermeister Rosenberger ernannte Herrn Rapp mit Übergabe der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten auf Zeit. Anschließend vereidigte er den neuen Ortsvorsteher von Dießen und verpflichtete ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

In der Sitzung wurden folgende weitere Beschlüsse gefasst:

  • Das Gremium sprach sich einstimmig dafür aus, für sämtliche Räume und Aufenthaltsräume in Schulen und Kindergärten geeignete CO2 Sensorik Systeme (sogenannte CO2 Ampeln) zu beschaffen, die anzeigen, wenn der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit zurückgegangen ist, dass ein Austausch der Raumluft durch Belüftung notwendig wird. Im Zusammenhang mit einem vom Land Baden-Württemberg beabsichtigten Förderprogramm für die Beschaffung von mobilen Lüftungsanlagen für ungenügend lüftbare Klassenzimmer hatte die Verwaltung im Vorfeld alle Räume der städtischen und freien Träger untersucht und festgestellt, dass ca. 450 Räume für eine Förderung in Frage kämen, die grundsätzlich über Fenster belüftet werden können. Für einige wenige ungenügend belüftbare Räume beschloss der Gemeinderat zusätzlich, die Anschaffung von 15 mobilen Lüftungsanlagen zu beauftragen. Dabei ließ sich der Gemeinderat auch von Empfehlungen aus einer kürzlich durchgeführten Studie der Stadt Stuttgart leiten. Diese kam zum Ergebnis, dass der beste Schutz mit einer Kombination aus Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften erzielt werden könne. Lüftungsanlagen seinen hingegen dort sinnvoll, wo keine Fensterlüftung möglich sei.
  • Im Rahmen der Erschließung von Baugebieten nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) und Anwendung der BauGB Novelle 2017 und 2021 entschied der Gemeinderat, für die Bebauungspläne „Seeblick-Ost“ in Horb a. N.-Grünmettstetten, „Spitzwiesen“ in Horb a. N.-Dießen, „Hungerberg“ in Horb a. N.-Rexingen, „Schulstraße-Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten und „Seitenäcker“ in Horb a. N.- Altheim keine neuen Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, nachdem die Regierungspräsidien und das zuständige Wirtschaftsministerium bekanntgeben haben, dass sich bereits gefasste Aufstellungsbeschlüsse automatisch bis zur mit der BauGB Novelle 2021 festgelegten Frist vom 31. Dezember 2024 verlängern. Die Kriterien zur Priorisierung der Baugebiete nach § 13b BauGB wurden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschloss, die Beratung zur Reihenfolge der Erschließungsmaßnahmen der einzelnen Baugebiete in der zweiten Jahreshälfte vorzunehmen sowie der Verlängerung der Rohbaulandverträge zuzustimmen und die Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern zu beginnen.
  • Der Gemeinderat beschloss, einen Antrag im Rahmen der Landesförderung „Flächen zu gewinnen durch Innenentwicklung“ zur Einrichtung der Stelle eines Flächenmanagers/einer Flächenmanagerin zustellen und im Falle eines positiven Förderbescheides eine auf 2 Jahre befristete Personalstelle auszuschreiben und im Stellenplan aufzunehmen. Im Zusammenhang mit dem von der FD/FW-Fraktion gestellten Antrag auf Schaffung von Personalstellen im Produkt Bauleitplanung soll die personelle Situation im Fachbereich Stadtentwicklung im Rahmen der Beratung des Stellenplans 2022 dargestellt werden.
  • Mehrheitlich befürwortete das Gremium die Markierung eines einseitigen Schutzstreifens für den Radverkehr auf der Bildechinger Steige und stimmte der Markierung eines einseitigen Schutzstreifens entgegen der Einbahnrichtung am Bahnhofplatz zu. Weitere Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Rahmen der Umsetzung des städtischen Radverkehrskonzeptes sind in Vorbereitung.
  • Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ahldorf“ soll die Planung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nordöstlich der Anschlussstelle 30 „Horb am Neckar“ der Autobahn 81 realisiert werden. Das Projekt wurde im Vorfeld vom Vorhabenträger juwi AG in einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt. Der Ortschaftsrat Ahldorf hatte sich in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 für das Vorhaben ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten. Mit der Errichtung des Solarparks könnte ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune realisiert werden. Nach intensiven Diskussionen stimmte der Gemeinderat der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ahldorf“ sowie der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. im Bereich „Schorren-Binsenbrunnen“ zu.
  • Im Rahmen der Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Horb a. N. stimmten die Gremiumsmitglieder der von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen empfohlenen pauschalen Erhöhung von 2,9 % der gesamten Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu. Das Gremium befürwortete zudem die weitere Erhöhung der Ü3 VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) Beiträge um 5 % und der U3 AM (altersgemischte Gruppe) VÖ Beiträge um 3 % für das Kindergartenjahr 2021/2022.
  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Kauf von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehrabteilungen Mühlen und Nordstetten.
  • Im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ehemaligen Café Kipp in Horb a. N. beauftragte das Gremium die Stadtverwaltung mit der Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe von Planungsleistungen.
  • Neben den Sanierungsarbeiten im Familienbad und Sportbad sollen im Neckarbad Horb a. N. während der ohnehin sanierungsbedingten Schließung weitere anstehende Unterhaltungsmaßnahmen im Dusch- und Umkleidebereich als auch im Foyer durchgeführt werden. Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die zusätzlich erforderlichen Sanierungsarbeiten während der Sommerpause durchzuführen und stimmte der außerplanmäßigen Finanzierung in Höhe von 300.000 Euro zu.
  • Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, während der Sommerpause die Bauarbeiten für den beitragspflichtigen Ausbau der Panoramastraße und des Pilgerweges in Horb a. N. sowie die Roharbeiten und Holzbauarbeiten für den Neubau des Kindergartens Grünmettstetten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt, die zusätzlichen Sanierungsarbeiten im Neckarbad und die Vergabe der Pelletslieferungen für den Zeitraum ab 1. Oktober 2021 für die folgende Heizperiode zu vergeben.
  • Aus Anlass der Veranstaltung „Unsere Stadt feiert“ beschloss das den Erlass einer „Satzung über die Bestimmung eines verkaufsoffenen Sonntags am 12. September 2021“.
  • Das Gremium stimmte der Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Unteres Eyachtal einstimmig zu.

Vor der Sitzung fand eine Besichtigung der Hochbrückenbaustelle mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Auf die entsprechende Pressemitteilung „B 32 – Ortsumfahrung Horb – Teil Neckarbrücke“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21. Juli 2021 wird verwiesen.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.
Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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