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Stadtnachricht

Baustellenbegehung mit dem Gemeinderat der Stadt Horb a. N.


In den letzten Monaten sind die Arbeiten zum Projekt „B 32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke“ weiter vorangeschritten. Aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzen konnte am Dienstag, 20. Juli 2021 die mit dem Gemeinderat der Stadt Horb a. N. bereits länger geplante Baustellenbegehung stattfinden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe informierte dabei über die bisher umgesetzten Maßnahmen, die aktuellen sowie die anstehenden Bautätigkeiten und beantwortete Fragen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder.

Baustellbegehung_Gemeinderat
Die Horber Gemeinderäte bei der Baustellenbesichtigung.

Laufende Arbeiten an Stützwänden und Kanalarbeiten
Baustellenbegehung_ Stützwände

Vor Ort bereits gut erkennbar sind die teilweise bereits errichteten Stützwandabschnitte, die Anschlussstützwände an das südliche Widerlager der Neckartalbrücke sowie die Kanalarbeiten auf der Seite Nordstetten. Derzeit werden Stützwände von dem bereits fertiggestellten Überführungsbauwerk bei Nordstetten in Richtung A 81 errichtet. Auf diesen sollen anschließend Lärmschutzelemente aufgebracht werden. Parallel erfolgen Lückenschlüsse und Verblendungsarbeiten an den Stützwandkonstruktionen zwischen dem Überführungsbauwerk bei Nordstetten und der zukünftigen Neckartalbrücke. Die Arbeiten für diesen Bauabschnitt können nach derzeitiger Einschätzung wie bislang geplant bis zum Sommer 2022 abgeschlossen werden. Dann wird die B 32 wieder in Richtung Autobahn befahrbar sein.

Ergebnisse der aktuellen Planungen und Ausblick auf die Ausschreibungen

Neben den laufenden Bauarbeiten auf der Baustelle informierte das Regierungspräsidium auch über die Ergebnisse der Planungen der letzten Wochen und Monate und gab einen Ausblick auf die anstehenden Bautätigkeiten: So musste im Rahmen der Entwurfsplanung für die Neckartalbrücke das Bauverfahren von einer teilweisen Errichtung im Freivorbau mit kombiniertem bodengestütztem Traggerüst auf eine Bauweise mit vollständig bodengestütztem Traggerüst umgestellt werden. Dies war erforderlich, um ausreichende Sicherheit gegen Windkräfte im Bauzustand gewährleisten zu können. Zur Erstellung der Traggerüste sowie der Brückenpfeiler sind Baustellenzuwegungen und Arbeitsbereiche im Bereich Rauschbart aber auch im Bereich Nordstetten erforderlich.

Baustellenbegehung Blick Richtung Rauschbart
Der Blick von Nordstetten Richtung Rauschbart. Dort wird die zukünftige Neckartalbrücke angebaut.

Berichtet wurde auch über die Untersuchungen zum Untergrund. Hier wurden sehr komplexe geologische Verhältnisse vorgefunden. Diese umfassen auf der Seite Rauschbart beispielsweise bestehende Auffüllungen im Bereich Haugenloch sowie vorgefundene Felsklüfte im Bereich Nordstetten, die zur Herstellung der Standfestigkeit zunächst verbessert werden müssen. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Bau der Neckartalbrücke mitsamt den vorbereitenden Arbeiten nun in drei Teillosen erfolgen:

Zunächst soll in Teillos 1 die Baustellenzuwegung auf der Seite Nordstetten errichtet werden. Der Bau dieses Teilloses wird bis zum Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres ist auch die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung für den Bau der Hochbrücke vorgesehen (Teillos 2). Baubeginn vor Ort wird rund ein Jahr nach der Veröffentlichung sein. Diese Zeitspanne ergibt sich aufgrund der Fristen im Ausschreibungsverfahren, für die Wertung der Angebote, der Auftragsvergabe sowie der danach vom Auftragnehmer benötigten Zeit für die Erstellung der Ausführungsplanung der Hochbrücke. Nach derzeitiger Planung wird die Brücke Ende 2025 fertiggestellt sein.

Parallel zur Errichtung des Brückenbauwerkes werden im Teillos 3 die Arbeiten für den Straßenbau und die Baustellenzuwegungen im Bereich Rauschbart ausgeschrieben und begonnen. Damit wird gewährleistet, dass die Baustellenzuwegungen am Rauschbart fertiggestellt sind, bevor der Brückenbau, der von Nordstetten in Richtung Rauschbart erfolgen soll, bis zum Rauschbart vorangeschritten ist. Mit dieser Vorgehensweise können die Arbeiten zum Erdbau und den Baustellenandienungen vom Bau der Brücke entkoppelt werden. Ein großer Vorteil der Aufteilung in Teilbaulose ist, dass unabsehbare geologische Verhältnisse bereits bei den vorbereitenden Erdarbeiten im Rahmen der Errichtung der Baustellenzuwegungen erkannt und somit Kosten- und Zeitrisiken beim eigentlichen Brückenbau minimiert werden können.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden derzeit vor dem Hintergrund des geänderten Bauverfahrens sowie der geologischen Verhältnisse und der allgemeinen Preissteigerungen aktualisiert.

Weitere Informationen zum Gesamtprojekt „B 32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke“ sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter www.hochbruecke-horb.de abrufbar.

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Redakteur / Urheber
Regierungspräsidium Karlsruhe

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