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Stadtnachricht

Fördermöglichkeiten im ELR-Programm


Das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR ) ist ausgeschrieben. Das ELR-Programm bietet ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte.

Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen
Im Fokus steht die Umnutzung leerstehender Gebäude, Modernisierung von Gebäuden, Baureifmachung von Grundstücken und die Bebauung von Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch mit dem Ortskern zusammengewachsene Siedlungsgebiete der 60er-Jahre mit ein. Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauten.

Förderschwerpunkt Grundversorgung
Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung.

Förderschwerpunkt Arbeiten
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten werden bei einer Neuansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung unterstützt. Gefördert werden können Investitionen für Gebäude, Maschinen und Betriebseinrichtungen, nicht jedoch der Grundstückserwerb.

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Beim Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen wie Holz in wesentlichen, neu entstehenden Gebäudeteilen, wird der Fördersatz um 5 % erhöht.

Abgrenzung ELR und Sanierungsgebiete
Eine ELR-Förderung ist nur außerhalb des Geltungsbereiches von Sanierungsgebieten möglich. Sanierungsgebiete gibt es in der Kernstadt von Horb a. N. und in den Stadtteilen Bildechingen, Mühlen, Mühringen und Talheim.

Antragstellung in diesem Jahr nur noch digital

In diesem Jahr werden die Anträge erstmals ausschließlich in digitaler Form eingereicht. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Stadt Horb a. N. in Verbindung, wenn Sie einen ELR-Antrag stellen möchten. Die Unterlagen für die privaten und gewerblichen Anträge müssen bis zum 15. September 2021 vollständig bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorliegen. Mit den Maßnahmen dürfen die Antragsteller erst nach der Bekanntgabe der Programmentscheidung im Frühjahr 2022 beginnen. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung für das ELR-Programm ist Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

Allgemeine Informationen zum ELR und die aktuellen Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx.

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