Stadtnachricht
Abholung von Sperrmüll und Möbelholz, keine Abfuhr von Metallschrott-, Elektro- und Elektronikschrott
Seit Anfang Juli 2021 findet im Landkreis Freudenstadt die zweite Abfuhr von Sperrmüll und Möbelholz statt. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen oder auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) abgerufen werden. Auch die Abfall-App informiert mit einem Erinnerungsservice über die Termine. Die Abfuhr beginnt am jeweiligen Tag ab 6:30 Uhr. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
Zum Sperrmüll gehören nur Haushaltsabfall, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung so sperrig ist, dass er nicht in einen 60-Liter Restmüllbehälter hineinpasst. In Säcken oder Kartons verpackte Abfälle werden daher bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Für diese Abfälle sind die gebührenpflichtigen Restmüllsäcke zu nutzen, die zur regulären Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden.
Beim Sperrmüll ist zudem zu unterscheiden zwischen sperrigem Restmüll, der beseitigt wird, und Möbelholz, das verwertet wird. Daher sind Sperrmüll und Möbelholz separat bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden die Abfälle bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Renovierungsmüll wie Bodenbeläge (Laminat, Parkett, Teppichböden, Kork), Malervlies, Sanitärkeramik, Rigipsplatten, etc. werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Holz aus Außenbereichen wie Garten gehören nicht zum Sperrmüll. Abfälle aus diesen Bereichen müssen auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen gegen Gebühr angeliefert werden.
Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen von etwa 3 m3 mitgenommen. Daher kann für Haushaltsauflösungen, die diese Menge überschreiten, die Sperrmüllabfuhr nicht genutzt werden.
Schrott-, Elektro- und Elektronikschrott werden nicht mehr abgeholt und können kostenlos auf den Entsorgungsanlagen oder den Recycling-Centern abgegeben werden. Eine Ausnahme gilt für Fernseh- und Computerbildschirme, die nur bei den Entsorgungsanlagen angenommen werden.
Entgegen diesen Regelungen bereitgestellte Abfälle müssen von den Verursachern unverzüglich weggeräumt und gegen Gebühr bei den Entsorgungsanlagen angeliefert oder mittels gebührenpflichtiger Restmüllsäcke entsorgt werden. Eine nachträgliche Abfuhr findet nicht statt.
Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail: service(at)awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.